Antrag auf Vorbescheid Nr. 2018-058; Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten UG, EG, 1. OG, 2. OG auf dem Grundstück Fl.Nr. 1355/0, Winterleitenweg o.Nr., § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.12.2018 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen in zweiter Reihe den Neubau eines Terrassenhauses, bestehend aus UG, EG, 1. OG und 2. OG. Die Zufahrt ist geplant über einen ca. 60 m langen und nach Maßangabe 3,12 m breiten Weg.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Das Schreiben des Antragstellers vom 10.11.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben. Darin werden Einzelfragen in Bezug auf den Kfz-Stellplatznachweis wie folgt angefragt:


  1. Ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig, wenn der Kfz-Stellplatznachweis durch 2 Stellplätze/Garagen straßenseitig und 6 Stellplätze auf dem Grundstück vor dem Wohnhaus erbracht wird?
2. Ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig, wenn der Kfz-Stellplatznachweis durch Errichtung eines Multiparksystems (3 x 3 Stellplätze) anstelle der straßenseitig befindlichen Garagen erbracht und der Einfahrwarteraum durch Benutzung der Fläche vor den Garagen des linksseitigen Nachbarn (Winterleitenweg Nr. 120) hergestellt wird?

Weiter wurde festgestellt:

- Der amtliche Lageplan im Maßstab 1:1000 fehlt. Vorgelegt wurde ein Auszug in Kopie im Maßstab 1:500.
- Vorgelegt wurde ein Geländeschnitt im Maßstab 1:500 sowie ein Übersichtsplan über die Gebäudesituation mit Stellplätzen nach Variante 1 und nach Variante 2.
- Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
- Eine Angabe zu den Vollgeschossen wurde nicht vorgelegt. Geplant ist ein Flachdach.
- Erforderlich für vier Wohneinheiten sind acht Stellplätze.
- Die Steigung der geplanten Zufahrt beträgt ca. 26 Prozent. Hier wird darauf hingewiesen, dass das Landratsamt Würzburg bei dem im Westen liegenden Nachbargrundstück gefordert hat, dass die erforderlichen Stellplätze talseits am Winterleitenweg errichtet werden. Eine damals geplante Zufahrt von 23 Prozent wurde nicht anerkannt.
- Mit Bewilligung vom 27./30.03.1973 ist für den Markt Höchberg ein Ringleitungsrecht (Wasserleitung 200 PVC) auf dem Grundstück eingetragen. Die Leitung führt vom Winterleitenweg, entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze über das gesamte Grundstück (Zugang ca. 3 m breit). Es wird darauf hingewiesen, dass Geländeveränderungen  im Bereich der Wasserleitung nicht möglich sind (Schutzstreifen). Auf den Schutz der Wasserleitung ist zu achten.
- Die Baufläche ist im Flächennutzungsplan biotopkartiert. Fragen zur Bebauung sind mit der Unteren Naturschutzbehörde zu klären.

Beschluss

Inwieweit das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, ist im Genehmigungsverfahren zu klären.


1. Zwei Stellplätze entlang des Winterleitenweges können in der geplanten Form anerkannt werden. Sechs Stellplätze oberhalb der geplanten Zufahrt können vom Markt Höchberg nicht anerkannt werden.

2. Ein Multiparksystem (3 x 3 Stellplätze) kann vom Markt Höchberg aufgrund der engen Straßenführung und des fehlenden erforderlichen Stauraumes nicht anerkannt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2018 14:21 Uhr