Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-045; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und einer Doppelgarage und drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3476/8, Heidelberger Straße 32, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.12.2018 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat bereits mehrfach über Bauanträge für die Bebauung des o.g. Grundstückes beraten. Letztmalig in der Sitzung am 20.02.2018.

Der Bauwerber hat jetzt umgeplant und entsprechend des Beschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 12.12.2017 das Dach gedreht und den Kniestock komplett gestrichen.

Beratung:

Dem Bau- und Umweltausschuss wird das Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 21.11.2018 sowie der Bauherrschaft vom 19.11.2018 bekannt gegeben.

Gemäß den vorgenannten Schreiben sind für die vorgelegte Planungsvariante folgende Befreiungen erforderlich:

- Talseitige Wandhöhe, max. zulässig 7,0 m, geplant 7,94 m
- Stützwand an der Grundstücksgrenze mit Auffüllung für die Erstellung von Stellplätzen
- Zufahrtsbreite von zulässig max. 6,0 m auf geplant (6,0 + ca. 5,5), zusammen ca. 11,5 m

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 12.12.2017 über mehrere Planungsvarianten beraten hat. Damals wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die mit roter Linie gezeichnete Dachgestaltung - bedeutet das Drehen des Daches (First zur Straße) - und einer erforderlichen Befreiung von der zulässigen Wandhöhe von 7,0 m auf 7,94 m wird zugestimmt.

Analog hierzu empfiehlt die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss, auch den erforderlichen Befreiungen für die vorgenannte Planungsvariante zuzustimmen.

Ergänzend wurde bei der Sichtung der Planunterlagen festgestellt, dass gegenläufige Pultdachgauben mit einer Dachneigung von 3 Grad geplant sind. Auch hierfür ist eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan erforderlich.

Beschluss

Der erforderlichen Befreiung hinsichtlich der Wandhöhe von 7,0 m auf 7,94 m, der Stützwand mit Auffüllung sowie der Zufahrtsbreite von zulässig 6,0 m auf 11,5 m und  der Erstellung von gegenläufigen Pultdachgauben mit einer Dachneigung von 3 Grad wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2018 14:21 Uhr