Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 27.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse sind – sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind – der Öffentlichkeit bekannt zu geben (Artikel 52 Absatz 3 GO).
Geheimhaltungsgründe sind weggefallen, wenn das Wohl der Allgemeinheit und ein berechtigtes Interesse Einzelner eine Geheimhaltung nicht mehr erfordern.
- Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 25.7.2017 den Vertrag über die Stromlieferung des Marktes Höchberg mit den Stadtwerken Würzburg AG und der Laufzeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2020.
- Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 25.7.2017 den Abschluss eines Mietvertrages für eine 4-Zimmer-Wohnung im Anwesen Kister Straße 36.
- Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 25.7.2017 die Vergabe der Lieferung von Rohrleitungsmaterial für die Erschließung des Baugebietes Greinbergweg an die Firma R+F TBU GmbH Würzburg.
- Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 26.9.2017 ein bestehendes gesetzliches Vorkaufsrecht über das Grundstück Fl.Nr. 280/2 der Gemarkung Höchberg nicht auszuüben.
Datenstand vom 01.03.2018 11:50 Uhr