Erlass der Haushaltssatzung 2018 mit Haushaltsplan sowie Finanzplan bis 2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 27.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Haushaltsentwurf 2018 wurde in der Marktgemeinderatsitzung am 16.01.2018 eingebracht und in der Sitzung am 06.02.2018 beraten.
Dem Marktgemeinderat wird der Haushaltsplan mit folgenden Eckdaten zur Verabschiedung vorgelegt:
Volumen Verwaltungshaushalt
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22.085.100 €
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Volumen Vermögenshaushalt
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6.624.000 €
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Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum
Vermögenshaushalt
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1.916.452 €
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Investitionsrate / freie Spitze
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2.011.000 €
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Rücklagenentnahme
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3.502.948 €
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Kreditaufnahme
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0 €
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Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2018
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27,40 €
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Den Haushaltsplan 2018 erhalten alle Mitglieder des Markgemeinderates in gedruckter Form.
Vor der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 werden die Haushaltsreden in folgender
Reihenfolge gehalten:
1. Bürgermeister Peter Stichler, Martin Benthe SPD, Matthias Rüth CSU, Walter Feineis Bündnis 90/Die Grünen, Gabriele Ries Freie Wähler Höchberger Mitte, Timo Koppitz für die Ausschussgemeinschaft UWG/FDP.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanzplan bis 2021.
HAUSHALTSSATZUNG
des Marktes Höchberg
Landkreis Würzburg
für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Höchberg folgende
Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan
Der beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
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in Einnahmen und Ausgaben mit
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22.085.100 €
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und im Vermögenshaushalt
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in Einnahmen und Ausgaben mit
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6.624.000 €
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ab. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt somit
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28.709.100 €
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§ 2 Kreditaufnahmen
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird festgesetzt auf 7.910.000 €.
§ 4 Realsteuerhebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
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a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
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350 v.H.
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b) für die Grundstücke (B)
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350 v.H.
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der Steuermessbeträge.
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2. Gewerbesteuer
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350 v.H.
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der Steuermessbeträge.
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§ 5 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.800.000 €.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Markt Höchberg,
(Siegel)
Peter Stichler
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Datenstand vom 01.03.2018 11:50 Uhr