Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der B27" (Wertstoffhof) und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 24.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 3

Sachverhalt

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B 27 - 5. Änderung und Erweiterung“ ist die Absicht des Marktes Höchberg, den bestehenden Wertstoffhoff des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Landkreis Würzburg zu erweitern, um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.

Damit kann zum einen die Versorgung der örtlichen Bevölkerung mit wohnortnahen Entsorgungsmöglichkeiten gesichert und verbessert werden. Zum anderen kann durch die Anbindung an das bestehende Gewerbegebiet und dessen Erweiterung eine Ausweisung an anderer Stelle verhindert werden, so dass eine organische Siedlungsentwicklung gewährleistet wird.

Durch die Ansiedlung des Bauhofs und des Wertstoffhofs hat sich in diesem Bereich ein spezialisierter Dienstleistungsstandort entwickelt. Die bestehenden Gebäude dieser Einrichtungen sind aktuell noch nicht vollständig im rechtskräftigen Bebauungsplan enthalten und werden daher im Zuge der vorliegenden Bebauungsplanänderung und -erweiterung nachgeführt. Durch die Erweiterung des bestehenden Wertstoffhofs soll der Betriebsablauf durch neu zu schaffende getrennte Ein- und Ausfahrten der Kunden verbessert sowie die Entleerung der Container vereinfacht werden.

Vom Marktgemeinderat wurde bereits in seiner Sitzung am 25.10.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der ebenfalls notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des neuen Wertstoffhofes beschlossen. Allerdings wurde in diesem Beschluss nicht die jetzt mit überplante Bauhoffläche aufgenommen. Aufgrund der Erweiterung des Planungsgebiets musste dieser Beschluss vom Marktgemeinderat aufgehoben und nun neu gefasst werden.

Auf Anregung von Marktgemeinderat Walter Feineis wird geprüft, ob die Pflanzung von Esskastanien auf der Ausgleichsfläche anerkannt wird.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B 27“ (Wertstoffhof) nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB und leitet hierzu das notwendige Verfahren ein.

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl. Nrn. 3199, 3200/2, 3200/4, 3200/5, 3213, 3213/1, 3213/2, 3214, 3214/1, 3214/2, 3214/3, 3214/4, 3215/1 (TF), 2796/ 8 (TF) 2796/16 und 2796/17, Gemarkung Höchberg und hat eine Größe von ca. 13.500 m². Der Planungsumgriff ist aus folgenden Lageplanausschnitt ersichtlich.




Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbH, Kitzingen beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2018 15:49 Uhr