Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 24.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.04.2018 ö 4

Sachverhalt

Im Zuge des „Rahmenkonzeptes zur Gestaltung des öffentlichen Raumes im Oberdorf“ und der städtebaulichen Maßnahme zur Sonnemannstraße im Jahr 2016 zeigte sich, dass der Umgriff der Maßnahmen über das rechtskräftige Sanierungsgebiet hinausgeht. Dies wurde zum Anlass genommen, die Abgrenzung des Sanierungsgebietes insgesamt zu überprüfen.

Ziel der Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchung ist es, für weitere öffentliche und private Maßnahmen einen sachgerechten räumlichen Förderrahmen zu schaffen. Um die Abgrenzung fachgerecht beurteilen zu können, wurde überprüft, ob außerhalb des Sanierungsgebietes städtebauliche Missstände vorliegen.

Dazu wurden verschiedene Teilbereiche (Jägerstraße/Friedrich-Ebert-Straße, Wiesenweg/Kister Straße, Tilman-Riemenschneider-Straße und Sonnemannstraße/Klinggraben sowie Brachfläche Grundweg (Fl. Nr. 3520)) vom Büro Wegner Stadtplanung, Veitshöchheim näher untersucht.





Das Ergebnis dieser Untersuchung wurde vom Büro Wegner in einem Bericht („Ergänzungen der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes im Altort“) zusammengefasst, dessen Entwurf den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit der Einladung zu dieser Sitzung im RIS zur Verfügung gestellt wurde.

Auf Anfrage von Marktgemeinderat Johannes Väthjunker wird bei der Regierung von Unterfranken die Aufnahme von Teilbereichen des Winterleitenweges als Maßnahme geprüft.

Beschluss

Seitens des Marktgemeinderates besteht mit der Umsetzung der in dem Bericht des Stadtplanungsbüros Wegner vorgeschlagenen Änderungen/Ergänzungen des Sanierungsgebietes „Altort Höchberg“ Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Büro Wegner die weiteren Verfahrensschritte (Bürgerbeteiligung (§ 137 BauGB), Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB), Satzungsänderung) einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2018 15:49 Uhr