Vorlage der Jahresrechnung 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 15.05.2018 ö 1

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung dem Marktgemeinderat vorzulegen. Die Vorlage dient dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.
Den Marktgemeinderäten werden in der Sitzung die wichtigsten Ergebnisse und Planabweichungen des Haushaltsjahres 2017 erläutert.
Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben war gewährleistet durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen bei anderen Haushaltsstellen.
Das Jahr 2017 schloss in finanzieller Hinsicht viel besser ab als geplant. Statt der geplanten Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt i.H. v. 963.420 Euro beläuft sich der Überschuss des Verwaltungshaushalts auf  4.979.545,35 Euro und steht dem Vermögenshaushalt für seine investiven Ausgaben zur Verfügung.
Musste bei der Planaufstellung noch von einer Rücklagenentnahme in Höhe von knapp 3 Mio. Euro ausgegangen werden, so konnte ein Überschuss von 6.889.414,39 Euro erwirtschaftet werden. Der Rücklagenstand steigt deshalb von etwa 17,189 Mio. Euro auf etwa 21,44 Mio. Euro zum Ende des Jahres. Die Höhe der Festgeldanlagen zum 31.12.2017 beträgt 20.998.872 Euro.

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2017 sowie die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und eine Übersicht der gebildeten Haushaltsausgabereste werden ins RIS gestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gem. Art. 66 Abs. 1 GO und beschließt, die gebildeten Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts ins Rechnungsjahr 2018 zu übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2018 16:56 Uhr