Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 15.05.2018 ö 2

Sachverhalt

Der in den Jahren 1995 bis 2004 gesamtüberarbeitete Flächennutzungsplan des Marktes Höchberg - als vorbereitender Bauleitplan - ist seit 01.08.2005 rechtswirksam und wurde in einem weiteren Verfahren im Jahr 2013 in einem kleinen Teilbereich für den Neubau der Kindertagesstätte am Mainlandzentrum geändert.

Aufgrund der lange zurückliegenden Gesamtabstimmung der kommunalen Planungen mit denen der Träger öffentlicher Belange sowie veränderter Rahmenbedingungen u. a. in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr ist eine Überprüfung sowie die Formulierung neuer Zielsetzungen für die Entwicklung des Marktes Höchberg entsprechend den aktuellen Anforderungen unbedingt erforderlich (Gesamtfortschreibung). Zudem sind die Darstellungen der nachrichtlichen Übernahmen, wie z. B. der Biotopflächen, etc.  zu aktualisieren. Der Geltungsbereich der beabsichtigten Gesamtfortschreibung umfasst das gesamte Gemeindegebiet.

Innerhalb des Flächennutzungsplans ist für das Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Der Flächennutzungsplan ist zudem den Zielen der Raumordnung anzupassen (§1 Abs. 4 BauGB); aus ihm heraus sind nachfolgend die Bebauungspläne zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Zur Berücksichtigung umweltschützender Belange (§ 1a BauGB) bei der Änderung des Flächennutzungsplans soll der bereits in der letzten Gesamtfortschreibung in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan mit angepasst werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den seit 01.08.2005 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung der 8. Änderung vom 20.02.2013 komplett zu überarbeiten. Der Geltungsbereich der Gesamtfortschreibung umfasst das gesamte Gemeindegebiet und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich.


Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und den dazugehörigen Anlagen wird das Büro Wegner Stadtplanung, Tiergartenstraße 4c, 97209 Veitshöchheim, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2018 16:56 Uhr