Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der B27" (Wertstoffhof) und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Änderung des Aufstellungsbeschlusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 15.05.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27“ (Wertstoffhof) beschlossen. Aufgrund der Vorgaben des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, dass sich Bebauungspläne aus den Flächennutzungsplänen zu entwickeln haben, wurde in dem vorgenannten Beschluss die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im sogenannten Parallelverfahren beschlossen, da die Fläche des neuen Wertstoffhofes bislang im Flächennutzungsplan nicht als Baufläche gekennzeichnet war.

Da sich der Marktgemeinderat in der heutigen Sitzung für eine Aktualisierung des städtebaulichen Bestandes sowie für die Anpassung der Entwicklungsziele an die aktuelle Situation im Rahmen einer Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes ausgesprochen hat, ist beabsichtigt, alle notwendigen Flächennutzungsplanänderungen in einem Verfahren einzuarbeiten. Somit ist es nicht erforderlich, den Flächennutzungsplan für den Neubau des Wertstoffhofes in einem separaten Verfahren zu ändern.
Der Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2018 für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27“ (Wertstoffhof) und für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist deshalb aufzuheben und entsprechend neu zu fassen.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27“ (Wertstoffhof) sowie den Beschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren vom 24.04.2018 aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B 27“ (Wertstoffhof) nach § 2 Abs. 1 BauGB und leitet hierzu das notwendige Verfahren ein.

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl. Nrn. 3199, 3200/2, 3200/4, 3200/5, 3213, 3213/1, 3213/2, 3214, 3214/1, 3214/2, 3214/3, 3214/4, 3215/1 (TF), 2796/ 8 (TF) 2796/16 und 2796/17, Gemarkung Höchberg und hat eine Größe von ca. 13.500 m². Der Planungsumgriff ist aus folgendem Lageplanausschnitt ersichtlich.




Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbH, Kitzingen beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2018 16:56 Uhr