Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) - Bedarfsplanung Krippen- und Kindergartenplätze 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 15.05.2018 ö 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist der Markt Höchberg verpflichtet, einen kommunalen Bedarfsplan zu erstellen. Dieser muss regelmäßig aktualisiert werden.

Den Mitgliedern des Marktgemeinderates wird die örtliche Bedarfsplanung 2018 vorgestellt. Von der Verwaltung werden die Eckpunkte im Einzelnen nochmals ausführlich erläutert.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten örtlichen Bedarfsplanung 2018 für den Krippen- und Kindergartenbereich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2018 16:56 Uhr