Feststellung der Jahresrechnung 2016 und Entlastung des ersten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 26.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.06.2018 ö 1

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung hat gemäß Abs. 103 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufgabe, den Jahresabschluss der Gemeinde zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss führte seine Prüfung am 02.05.2018 und 03.05.2018 durch.
Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung des Haushaltsjahrs 2016 wird ins RIS gestellt. Die Ergebnisse der Prüfung werden im Folgenden behandelt:

    1. Prüfungsfeststellungen (allgemein) 

Es existiert ein internes Abkürzungssystem in den Buchungstexten. Zuerst ist immer der Schuldner oder Zahlungsempfänger genannt und anschließend der Zahlungs- oder Einnahmegrund.

Die Maßnahmenliste wird künftig mit Firmennamen und Vergabesitzung ohne Auftragssumme zur Verfügung gestellt.

1.2 Prüfungsfeststellungen (im Einzelnen)

HHSt. 0.6300.5131 Straßenunterhalt

Die Reinigung der Straßeneinläufe erfolgt jährlich zweimal, einmal im Frühjahr und einmal im Herbst. Hierfür liegen zwei Rechnungen vor, eine vom 05.05.2016 und eine vom 25.10.2016. Zusätzlich werden einmal jährlich die Entwässerungsrinnen gereinigt, hierfür liegt eine separate Rechnung vom 25.10.2016 vor. Die Teilrechnungen ergeben zusammen die mit dem Auftrag vom 01.03.2016 für 2016 beauftragte Summe von 6.734,21 Euro.
Die dazugehörigen Buchungen im OK Fis sind unter den Buchungsnummern AO 5561, Beleg 57; AO 10548, Beleg 171 und AO 10547, Beleg 170 ersichtlich.


HHSt 0.7000.5159 Unterhalt Entwässerungsanlagen

Für die Erneuerung des Fettabscheiders der TGH in der Jahnstraße 2 musste vor dem Abbruch der alten Anlage der Fettabscheider entleert und gereinigt werden. Die Abwicklung der Erneuerung wurde durch das Bauamt organisiert. Lieferung und Einbau des neuen Abscheiders wurde kostentechnisch von der TGH getragen. Die Entleerung durch die Fa. Kanal Türpe wurde vom Bauamt veranlasset, eine Weiterverrechnung in Höhe von 294,17 Euro wurde vergessen und muss noch erfolgen.

Die Kanalspülungen für das Jahr 2016 wurden nach beschränkter Ausschreibung mit einer Summe von 14.458,50 Euro an die Fa. Kanal Türpe beauftragt. Die Abrechnung erfolgte nach tatsächlichem Aufwand mit einer Schlussrechnungssumme von 13.030,50 Euro, welche im OK Fis in der Buchung AO 10403, Beleg 16 ersichtlich ist.


HHStellen 0.8413.4099, 0.8413.4480, 0.8413.4489, 0.8413.5010, 0.8413.5420, 0.8413.5440, 0.8413.5460, 0.8413.5830, 0.8413.6015, 0.8413.6032, 0.8413.6329, 0.8413.6411, 0.8413.6412, 0.8413.6520, 0.8413.6620, 0.8413.6797

Die stornierte Umbuchung war richtig, da es sich hier um die Heizkosten aus dem Vorjahr handelte, also im falschen HHJ gebucht waren und somit storniert werden mussten.

Die tatsächlich entstandenen Heizkosten für das HHJ 2016 konnten, da die Heizkostenabrechnung der Abrechnungsfirma mehrfach, auf Grund von fehlerhafter Angaben, korrigiert werden musste und somit erst im letzten Quartal 2017 tatsächlich korrekt war, nicht mehr ins HHJ 2016 gebucht werden, da das HHJ bereits geschlossen war. Diese Kosten sind daher in der HHST 0.8412.5420.80 noch enthalten.


HHSt. 0.8801.4169 Hausmeistertätigkeiten

Herr Jericha übernimmt nicht im vollen Umfang die klassischen Hausmeisteraufgaben. Er stellt lediglich die Mülltonnen zur Abholung bereit, kehrt falls notwendig und übernimmt den Winterdienst. Nach eigener Aussage benötigt er höchstens 1-2 Stunden pro Monat (Jahresdurchschnitt) für diese Tätigkeiten. Ab 2018 wurde sein Jahresgehalt, bei einem durchschnittlichen Ansatz von rund 1,5 Std. auf den Mindestlohn von 8,84 €/pro Stunde angehoben. Weitere Verträge ähnlicher Art gibt es nicht. Alle weiteren Hausmeistertätigkeiten sind tarifgerecht eingruppiert.

HHSt 1.4641.9421 Neubau Kinderkrippe Wiesengrund

Gemäß HOAI handelt es sich bei dieser Leistung um das Koordinieren der Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zwischen den Planern und dem Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle mit Planung und Überwachung.
Diese Leistung kann von allen Berechtigten, die eine dafür erforderliche Ausbildung haben, durchgeführt werden. In der Regel sind das neutrale Personen und nicht der Architekt, der auf der Baustelle die Arbeiten koordiniert, z.B. separate Büros oder DEKRA usw.
Nachdem das Büro Ingenieurbüro Hußenöder/Merz die Ausbildung und Fachkunde hat, lag es nahe, dem Büro diesen Auftrag zu vergeben. Die Abrechnung erfolgte nach der HOA.

Beleg Nr. 20:
Der Abzug von 5.000 € wurde bei der ersten AZ durchgeführt. Siehe hierzu auch den Aktenvermerk von Gärtner Architekten vom 17.05.2016.
Am 08.06.2016 fand die Gesamtabnahme der Schreinerarbeiten statt. Dabei wurde festgestellt, dass alle Türen schließen, die Verformung einzelner Türblätter im Normbereich liegt. Nachdem Zweifel bestanden, ob die Türen dauerhaft diese Funktion erfüllen, wurde mit der Abnahme vereinbart, dass für die Dauer der Gewährleistung der Markt Höchberg eine Bürgschaft in Höhe von 500 € erhält. Sollte nach Gewährleistungsende kein Mangel vorliegen, wird die Bürgschaft der Fa. Robert Schwab zurückgegeben.

Beleg Nr. 63:
Gemäß Angebot hat der Markt Höchberg der Fa. Werner Rath in seiner Sitzung am 23.06.2015 den Auftrag für Lüftungsarbeiten in einer Höhe von 50.419,85 € erteilt. Abgerechnet wurde die Leistung mit 50.781,37 €.
Die Nachträge bei diesem Projekt bezogen sich im Wesentlichen auf die Änderung der Ausführung der Lüftungsleitungen und des Steuerschrankes für die Brandschutzklappen.
In Abstimmung mit der ausführenden Firma Rath und dem Auftraggeber wurde aus Zeit- und Kostengründen festgelegt die ursprünglich als rechteckige Luftkanäle ausgeschriebenen Lüftungsleitungen als Rundrohre auszuführen.
Dies hat den Vorteil, dass Rundrohre bei Großhändlern als Lagerware viel schneller verfügbar sind, und dass diese zudem kostengünstiger eingebaut werden konnten.
Die Änderung des Steuerschrankes für die Brandschutzklappen wurde erforderlich, da die ursprünglich ausgeschriebene Variante in 24-Volt-Ausführung aufgrund der vorgesehenen Brandschutzklappenantriebe in 230-Volt-Ausführung abgestimmt werden mussten.

HHSt. 1.5700.9610 Mainlandbad

Die Fa. Wassertechnik Wertheim wartet die komplette Technik unseres Mainlandbades. Angefangen von Pumpenleitungen, Steuerung, Software, Schaltschränken usw.
Im Zuge der Wartungen wurden wir von der Fa. Wassertechnik Wertheim darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine Energieoptimierung in die Steuerung einzupassen. Hierzu ist es erforderlich, alle Pumpen separat zu steuern. Die Steuerung erfolgt im vorhandenen Schaltschrank.

Aufgrund eines vorgelegten Angebotes erging die Beauftragung an die Fa. Wassertechnik Wertheim. Eine Beschlussfassung im Gremium war nicht notwendig, da der erste Bürgermeister nach § 13 Geschäftsordnung bis 30.000 € in eigener Zuständigkeit entscheiden darf.
Das positive Ergebnis dieser Steuerung ist auch im jährlichen Bericht im Bau- und Umweltausschuss v. 10.04.2018 nachzulesen. Nach dem Einbau erfolgte eine Stromersparung im Jahr 2016 von 16.130,76 €. Und im Jahr 2017 eine Stromersparnis in Höhe von 14.378,29 €.

HHSt. 1.5700.9612 Mainlandbad

Die Summe von 896,96 € ist ein Tippfehler.
Der Flächenreiniger wurde am 08.11.2016 mit einer Nettosumme von 800,00 € und einer Bruttosumme von 952,00 € bestellt. Abgerechnet wurde die Summe unter der HHSt. 0.5700.5162 (Unterhalt Badeanlagen). Bezahlt wurde nach Abzug von Skonto, eine Summe von 932,96 € brutto am 22.11.2016.
Die Zahlen in der Maßnahmenliste sind die Summen, die beauftragt werden. Oft sind diese Auftragssummen nur ungefähre Werte, da sich durch Stundenlohnarbeiten die Werte nach oben oder unten verändern können. Auch durch Änderungen in der tatsächlichen Ausführung sowie durch den Abzug von Nachlässen oder Skonti verändern sich die abschließenden Abrechnungssummen.

HHST 1.6300.3526 Stellplatzablöse

Der Neuerlass der Stellplatzsatzung führt nicht automatisch zu Einnahmen von Stellplatzablösebeträgen und deshalb konnte hierfür auch kein Haushaltsansatz gebildet werden.
Die zukünftige Aufnahme eines Ansatzes für die Stellplatzablöse kann deshalb nicht erfolgen, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung nicht abschätzbar ist, ob für Bauvorhaben im Planjahr eine Stellplatzablöse erforderlich sein wird.  

HHSt. 1.8412.9452 – Gasthaus Lamm

Flucht- und Rettungspläne zum Aushang in allen Fluren und Hotelzimmern (für Rettungswege im Brandfall).

HHST 1.8801.9322 Grunderwerb

Bei künftigen Beschlüssen über Grunderwerb wird auf die entstehenden Nebenkosten hingewiesen. Allerdings muss im Beschluss die Kaufpreissumme ohne Nebenkosten genannt werden, da dies die Bevollmächtigung für die Beurkundung beim Notar darstellt.

Beschluss

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 wird nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung entsprechend der vorliegenden Ergebnisse des Rechnungsabschlusses festgestellt.
Der Marktgemeinderat beschließt die Entlastung des ersten Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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1. Bürgermeister Peter Stichler ist persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 09.07.2018 11:11 Uhr