Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplanes "Mehle II" | Abwägung der im Rahmen der nochmaligen Beteilung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 24.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.07.2018 ö 6

Sachverhalt

1. Bürgermeister Peter Stichler übernimmt wieder den Vorsitz.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2017 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Mehle II“ im Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.12.2017 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 09.10.2017 mit Begründung lag in der Zeit vom 24.01.2018 bis einschließlich 28.02.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Bedingt durch die im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Hinweise und die hierzu gefassten Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses am 10.04.2018 und am 12.06.2018 wurde der Planentwurf geändert. Dies hatte die Durchführung eines nochmaligen Beteiligungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Folge. Der Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses auf zwei Wochen reduziert. Zudem konnten bezugnehmend auf § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur Stellungnahmen zu den Änderungen abgegeben werden.

Seitens der Öffentlichkeit sind innerhalb der o. g. Frist keine Stellungnahmen abgegeben worden. Die einzig am Verfahren beteiligte Behörde (Landratsamt Würzburg) hat mit Schreiben vom 05.07.2018 eine Stellungnahme vorgelegt, welche beschlussmäßig zu behandeln ist.

Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 05.07.2018
(Originaltext der Stellungnahme)

B  Textliche Festsetzungen:

3. Es wird empfohlen die Straßennamen der Wohnsammelstraße in Klammer mit aufzuführen, damit für die Planer und Bauherrn klar ist an welche der angrenzenden Straßen diese Festsetzung eingehalten werden muss (Der Begriff Wohnsammelstraße ist noch aus dem ersten ursprünglichen Bebauungsplan, zu diesem Zeitpunkt gab es ja noch keine Straßennamen für die neu zu errichtenden Straßenzüge).
Immissionsschutz

Der Planer „Auktor Ingenieur GmbH“ hat im Auftrag der Gemeinde Höchberg in den kürzlich vorgelegten Planunterlagen die Vorschläge für Festsetzungen aus der immissionsschutzfachlichen Stellungnahme vom 15.03.2018 übernommen. Es wurden die Festsetzungen zum Lärmschutz entsprechend geändert.

2. Standort: Der bestehende Bebauungsplan weist allgemeines Wohngebiet aus. Südlich der betreffenden Flurstücke liegt die „Bürgermeister-Seubert-Straße“ etwas erhöht. Westlich, am Ende der Straße „Im Wiesengrund“ befindet sich eine Kindertagesstätte auf dem Flurstück 3926/13. Nördlich davon liegen Einfamilienwohnhäuser mit Stellplätzen im allgemeinen Wohngebiet.

3. Beurteilung: Aus immissionsschutzfachlicher Sicht spricht nichts gegen die 6. Änderung des Bebauungsplanes Mehle II. Weitere Festsetzungen sind nicht veranlasst.  

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Immissionsschutzes zur Kenntnis und beschließt hinsichtlich den Straßenbezeichnungen der einzelnen Straßenabschnitte der Wohnsammelstraße, dass diese nachrichtlich in die Planung mit aufgenommen werden.

Da mit den obigen Beschlüssen nur nachrichtliche Ergänzungen erfolgen, kann nun der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der von der Auktor Ingenieur GmbH, Berliner Platz 9, 97080 Würzburg, ausgearbeiteter Bebauungsplan „Mehle II - 6. Änderung“ vom 09.10.2018, zuletzt geändert am 12.06.2018, mit Begründung wird nachrichtlich ergänzt und so in der Fassung vom 24.07.2018 als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2018 17:14 Uhr