Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung 3. Änderung des Bebauungsplanes "Seeweg" | Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 24.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.07.2018 ö 7

Sachverhalt

Das vorgenannte 3. Änderungsverfahren des Bebauungsplanes „Seeweg“ hat der Marktgemeinderat mit Beschluss vom 24.01.2017 in die Wege geleitet.

In der Folgezeit fanden verschiedene Gesprächstermine mit den Vertretern der Kath. Kirchenstiftung St. Norbert hinsichtlich des Umfangs und der Dichte der Bebauung statt. Grundlage für den nun vom Stadtplanungsbüro Wegner ausgearbeiteten neuen Entwurf bilden noch immer die Vereinbarungen des interfraktionellen Gespräches vom 07.11.2017 und der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 12.12.2017.
Im Vergleich zu dem in der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss vom 09.01.2018 vorgestellten Planentwurf wurden jedoch Anpassungen  in den Bereichen Baugrenzen/Baulinien, Abstandsflächen und Grundflächenzahl vorgenommen. Diese aktualisierte Fassung des Bebauungsplanentwurfes wird heute dem Gremium vorgestellt.

Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf:



Die Bebauungsplanänderung dient der Nachverdichtung; deshalb wird diese im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB kann in dieser Verfahrensart verzichtet werden. Als nächster Schritt erfolgt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).  

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Seeweg“ in der Fassung vom 11.07.2018 mit Begründung und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro Wegner Stadtplanung, Veitshöchheim mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2018 17:14 Uhr