Kalkulation der Gebühren für Friedhof- und Bestattungseinrichtung;
Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 25.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für Einrichtungen, die überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dienen, sollen Benutzungsgebühren erhoben werden. Bestattungseinrichtungen zählen zu diesen Einrichtungen. Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähige
Kosten decken. Die Gebühren sind nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Gebührenschuldner die öffentliche Einrichtung benutzen.
Die Benutzungsgebühren für die Bestattungseinrichtungen des Marktes Höchberg wurden letztmals 2013 kalkuliert und zum 01.01.2014 angehoben. Hierbei wurde eine 75 %-ige Kostendeckung angestrebt. Im Protokoll zur MGR-Sitzung am 22.10.2013 wurde festgehalten, dass nach 5 Jahren eine Neukalkulation stattfinden und eine erneute Anhebung der Friedhofsgebühren auf 80 % Kostendeckungsgrad erfolgen soll.
Auch die Kommunalaufsicht des Landkreises Würzburg hat bei den letzten beiden Haushaltsprüfungen darauf hingewiesen, die Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren, da der Kostendeckungsgrad zu gering ist.
Bei Friedhöfen hat die Gemeinde einen Ermessensspielraum für Grünanlagen und Wege oder für besonderen denkmalpflegerischen Aufwand, einen Teil der Gesamtkosten aus den allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken. Deshalb wurde in der Kalkulation für den Markt Höchberg von den durch Grabgebühren zu finanzierenden Kosten für Friedhofsunterhalt 20 % als Gemeindeanteil abgezogen.
Die Kämmerin, Frau Grund stellt anhand einer Präsentation die aktuelle Kalkulation vor. Die neue Friedhofsgebührensatzung steht als Entwurf im Beschlussvorschlag. Die Präsentation wird den Marktgemeinderäten im RIS zur Verfügung gestellt.
Eine Beschlussfassung ist noch in diesem Jahr vorgesehen.
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Eine Beschlussfassung soll in einer der nächsten Marktgemeinderatssitzungen erfolgen.
Datenstand vom 08.10.2018 13:06 Uhr