Satzungsangelegenheiten; Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktgemeinderatssitzung, 23.10.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | Marktgemeinderatssitzung | 23.10.2018 | ö | 2 |
Sachverhalt
Bei der letzten Gebührenkalkulation wurde ein Kostendeckungsgrad von 75 % angestrebt. Der Marktgemeinderat beabsichtigte, nach fünf Jahren die Gebühren neu zu kalkulieren und auf einen Kostendeckungsgrad von 80 % anzuheben.
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Nach ausführlicher Diskussion, insbesondere über den Kostendeckungsgrad beantragt Marktgemeinderat Johannes Väthjunker die Prüfung einer sozialen Komponente in Form einer Härtefallregelung durch die Verwaltung.
Diese könnte analog der Regelung für die Kindergartenbeiträge mit Einkommensnachweis erfolgen.
Datenstand vom 12.11.2018 09:29 Uhr