Eigentümerwege Hexenbruch; Gebiet 3 | Hans-Sachs-Straße Ost (Fl. Nrn. 647/16, 647/41, 647/42, 647/48, 647/54, 647/55, 647/74,677/80 677/84 und 677/180 der Gemarkung Höchberg) Übertragung des Eigentums an die Gemeinde | Weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 27.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Für die Wege des Gebietes Hans-Sachs-Straße Ost sollte, nachdem die Zustimmung aller Eigentümer vorlag, am 19.07.2018 ein Sammelbeurkundungstermin in der Mainlandhalle für die Eigentumsübertragung stattfinden. Ein/e Beteiligte/r hat jedoch kurz vor diesem Termin seine Zustimmungserklärung zurückgezogen. Auf Grund den bisher geltenden Vorgaben für die Eigentumsübertragung wurde daraufhin der Beurkundungstermin vom Markt Höchberg abgesagt.

In der Sitzung am 23.10.2018 hat sich das Gremium bereits mit der Frage befasst, ob weiterhin an bisher geltenden Voraussetzung für die Eigentumsübertragung festgehalten (Zustimmung ausnahmslos aller beteiligten Miteigentümer eines Gebietes) oder den Forderungen der Eigentümerinitiative „Hans-Sachs-Straße Ost“ auf Eigentumsübertragung auch ohne 100%ige Zustimmung entsprochen werden sollte.

Aus dem Marktgemeinderat kam im Laufe der Beratung in der vorgenannten Sitzung der Vorschlag, dass man weiterhin an der Voraussetzung für die Eigentumsübertragung festhalten solle, diese jedoch nicht gleichzeitig für alle Wege des Gebietes vorhanden sein müsse. Das bedeutet, dass in diesem Falle den Eigentümern vorgeschlagen werden könnte, die Wege zu übernehmen, bei denen die 100%ige Zustimmung der Beteiligten vorläge (Fl. Nrn. 647/16, 647/41, 647/42, 647/48, 647/54, 647/55, 647/74 und 677/80 der Gemarkung Höchberg). Die Wege Fl. Nrn. 677/84 und 677/180 der Gemarkung Höchberg würden dann weiterhin im Eigentum der Gemeinschaft verbleiben.

Nach ausführlicher Diskussion hat man sich in der Sitzung am 23.10.2018 dazu entschlossen, die Beschlussfassung zu vertagen und den Tagesordnungspunkt nochmals zur Beratung in die Fraktionen zu geben. Die heutige Abstimmung sollte lt. Protokoll der letzten Marktgemeinderatssitzung mit dem gleichen Beschlussvorschlag der Verwaltung erfolgen.

Beschlussvorschlag vom 23.10.2018:

Der Marktgemeinderat beschließt, an den Vorgaben für die kostenfreie Übertragung der Miteigentumsanteile der Eigentümer festzuhalten (Zustimmung ausnahmslos aller beteiligter Eigentümer eines Gebietes). Der Forderung der Eigentümerinitiative „Hans-Sachs-Straße Ost“ auf Übertragung einzelner Eigentumsanteile wird deshalb nicht entsprochen.

Aufgrund der Beratung in der heutigen Sitzung des Gremiums wird von diesem Beschlussvorschlag Abstand genommen und ein alternativer Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, an den Vorgaben für die kostenfreie Übertragung der Miteigentumsanteile der Eigentümer festzuhalten (Zustimmung ausnahmslos aller beteiligter Miteigentümer eines Gebietes).

Der Forderung der Eigentümerinitiative „Hans-Sachs-Straße Ost“ auf Übertragung einzelner Eigentumsanteile wird deshalb nicht entsprochen.

Aufgrund der Tatsache, dass im Bereich „Hans-Sachs-Straße Ost“ weitestgehend alle Vorarbeiten zur Eigentumsübertragung abgeschlossen sind, greift der Marktgemeinderat den in der letzten Sitzung im Laufe der Diskussion von Seiten des Gremiums geäußerten Vorschlag auf und beschließt, die Wege des Gebietes zu übernehmen, bei denen die 100%ige Zustimmung der Beteiligten vorliegt (Fl.Nrn. 647/16, 647/41, 647/42, 647/48, 647/54, 647/55, 647/74 und 677/80 der Gemarkung Höchberg). Auf das Vorliegen der Voraussetzung, dass bei ausnahmslos allen Wegen eines Gebietes die Zustimmungsvoraussetzungen vorliegen müssen, wird hier ausnahmsweise verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Michael Schultes ist persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

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1. Bürgermeister Peter Stichler sagt zu, künftig auch die restlichen Wege dieses Gebietes zu übernehmen, wenn die Zustimmungen aller Miteigentümer vorliegen.

Datenstand vom 03.06.2019 15:40 Uhr