Vollzug des Bay. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x für den AWO Kindergarten "Im Wiesengrund"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 15.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 15.01.2019 ö 5

Sachverhalt

Derzeit wird der AWO Kindergarten „Im Wiesengrund“ von drei Kindern mit Behinderung i.S.v. § 53 SGB XII besucht. Für alle drei Kinder liegt uns eine schriftliche Bewilligung vom Bezirk vor.

Mit Datum vom 18.12.2018 stellte der AWO Bezirksverband Unterfranken e.V. einen Antrag auf Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x. Um den Personaleinsatz pro Kind nochmals zu steigern, soll eine Zusatzkraft mit 23 Stunden pro Woche eingestellt werden.
Diese zusätzliche Kraft soll zu 80 % hälftig durch den Freistaat Bayern und der Sitzgemeinde der Einrichtung finanziert werden.

Nach einer gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, der freien Wohlfahrtspflege sowie des Staatsministeriums soll bei drei behinderten Kindern mit einer durchschnittlichen Buchungszeit von sechs Stunden eine Zusatzkraft mit einem Stellenumfang von 0,6 eingesetzt werden.

Alle drei Kinder besuchen die Einrichtung mit einer durchschnittlichen Buchungszeit von mindestens sechs Stunden. Der Stellenumfang beträgt daher 0,6. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden entspricht dies einer Teilzeitstelle von 23 Wochenstunden  und Gesamtkosten in Höhe von ca. 28.140,30 €.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag vom AWO Bezirksverband Unterfranken e.V. zuzustimmen und sich mit 40 % an den voraussichtlichen Personalkosten (11.256,12 €) für zusätzliches Personal mit insgesamt 23 Stunden pro Woche zu beteiligen, solange die drei Kinder mit Behinderung i.S.v. § 53 SGB XII die Einrichtung besuchen und dies durch die Bewilligungsbehörde (Landratsamt Würzburg) ebenfalls genehmigt wird.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, sich mit 40 % der Kosten für eine Zusatzkraft mit insgesamt 23 Stunden pro Woche zu beteiligen, solange die drei Kinder mit Behinderung i.S.v. § 53 SGB XII die Einrichtung besuchen und dies durch die Bewilligungsbehörde ebenfalls genehmigt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2019 14:15 Uhr