Privatisierungsprüfung gemäß Art. 61 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 28.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.05.2019 ö 5

Sachverhalt

Nach dem in Art. 61 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) geregelten Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sollen die Gemeinden Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können (sog. Privatisierungsklausel).

Mit Änderung der Vollzugbekanntmachung zum Kommunalen Unternehmensrecht vom 25.05.2009 wurde festgelegt, dass die Gemeinden die Prüfung mindestens alle fünf Jahre durchführen und das Ergebnis der Rechtsaufsichtsbehörde mitteilen sollen. Der Marktgemeinderat hat sich letztmals am 24.06.2014 damit beschäftigt.

Den Gemeinden steht bei der Prüfung ein weitgehender Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Es besteht auch keine Privatisierungsverpflichtung.
Beim Markt Höchberg wird generell bei allen Maßnahmen geprüft, ob eine Durchführung bzw. Heranziehung von Dritten effektiver und wirtschaftlicher ist, als eine rein kommunale Ausführung.

Einige Aufgaben werden bereits von Privaten oder Dritten erledigt, wie z.B. Reinigung der gemeindlichen Objekte, Grünpflegearbeiten, Hausverwaltung gemeindlicher Wohnungen, Träger von Kindertageseinrichtungen, Winterdienst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat wurde auf die Privatisierungsklausel hingewiesen. Der Markt Höchberg prüft generell vor Maßnahmen, ob eine Beteiligung oder Durchführung von Dritten sinnvoll ist. Einige Aufgaben werden bereits durch Dritte ausgeführt. Momentan wird kein Bedarf gesehen, mehr Aufgaben fremd zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.06.2019 16:08 Uhr