Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-008; Einfamilienhaus mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1610, Kapellenweg 4, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 12.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.02.2019 ö 1.8

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf o.g. Grundstück. Das geplante Wohnhaus besteht aus zwei Geschoßen mit Flachdach / geneigtem Pultdach; ebenso der geplante Carport.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2018 über eine Bauvoranfrage zu o.g. Maßnahme beraten und folgenden Beschluss gefasst:

„Der Bauvoranfrage wird nicht zugestimmt, da mit einer erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen für den geplanten Carport kein Einverständnis besteht. Ebenso mit einer straßenseitigen Einfriedung von 2,00 m.

Zu Frage 1
Dächer dürfen begrünt werden.
Zu Frage 2
Selbstverständlich ist es möglich einen Antrag auf Befreiung für die Überschreitung des im Bebauungsplan definierten Baufensters zu stellen. Eine Befreiung hierfür wird in südlicher Richtung in Aussicht gestellt.
Zu Frage 3
Im Bebauungsplan ist die Höhe der Einfriedung zur Straßenseite mit einer Höhe von maximal 1,50 m festgesetzt. Einer Befreiung hiervon wird nicht zugestimmt.
Zu Frage 4
Eine allgemeine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit des vorgelegten Antrags kann nicht gegeben werden, da die Unterlagen zu einer Prüfung nicht ausreichen. Generell ist das Grundstück für eine Wohnnutzung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans vorgesehen.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine erforderliche Befreiung für ein Pultdach in Aussicht gestellt wird.
Abstimmung: 11 : 0“

Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 21.01.2019 dem Bauwerber mitgeteilt, dass der Antrag nicht genehmigungsfähig ist und eine entsprechende Umplanung erforderlich wird.

Hintergrund war die gemeindliche Ablehnung in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenze durch den Carport sowie der straßenseitigen Einfriedung.

Bei der Vorprüfung des vorliegenden Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Gemäß Schreiben der Antragsteller wird straßenseitig eine Fläche von 3,5 m² aus dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 1610/3 erworben. Somit ist die Zufahrt zum geplanten Carport ohne rangieren auf der Straße möglich.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Die Nachbarbeteiligung wurde auf einem separaten Plansatz durchgeführt. Der Eigentümer von Fl.Nr. 1610/1 hat den Bauantrag nicht unterzeichnet.
- Der geplante Carport befindet sich teilweise außerhalb der Baugrenze.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Sitzecke innerhalb der Abstandsflächen errichtet wird.
- Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrt zum Leutfresserweg mit Gewichtsbeschränkung belegt ist. Eine Ausnahmegenehmigung ist, falls erforderlich, bei der Stadt Würzburg zu beantragen.
- Gemäß Ziffer 1.1 des rechtskräftigen Bebauungsplanes beträgt die Mindestgrundstücksgröße für Grundstücke 650 m². Das vorhandene Grundstück hat eine Größe von 638 m².
- Der erforderliche Stauraum nach gemeindlicher Stellplatzsatzung beträgt 3,0 m. Vorhandenen ist an der geringsten Stelle ein Stauraum von 1,5 m.
- Gemäß Ziffer 6.2 der Grünordnung kann der Grünstreifen im Bereich der öffentlichen Straße um max. 10 m geöffnet werden.
- Das geplante Gebäude liegt an der Südseite, ca. 1,5 m außerhalb der Baugrenzen zuzüglich Terrassenüberdachung.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem vorliegenden Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrt über den Leutfresserweg mit einer Gewichtsbeschränkung belegt ist. Ausnahmegenehmigungen sind bei der Stadt Würzburg zu beantragen.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 12.02.2019 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2019 10:19 Uhr