Originaltext der Stellungnahme:
Seitens der Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde bestehen im Hinblick auf die Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung (Art. 3 i. V. m. Art. 2 BayLplG) in Verbindung mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und dem Regionalplan der Region Würzburg (RP2) grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben.
Denn das Vorhaben unterstützt die raumordnerischen Festlegungen insbesondere
- zur Innenentwicklung (Grundsatz 3.1 i. V. m. den Zielen 3.2 LEP, BII 2.3 RP2),
- B II 5.3 RP2, wonach in den Zentralen Orten in den Ortskernen bedarfsgerechte Modernisierungsmaßnahmen planerisch vorbereitet und durchgeführt werden sollen,
- Grundsatz 8.4.1 LEP, wonach historische Innenstädte und Ortskerne unter Wahrung ihrer denkmalwürdigen oder ortsbildprägenden Baukultur erhalten, erneuert und weiterentwickelt werden und
- Grundsatz B II 5.2 RP2, wonach - durch die Modernisierung von überaltertem Wohnbestand, der Verbesserung und Erstellung von erforderlichen Gemeinbedarfs- und Infrastruktureinrichtungen sowie der Schaffung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung - die Erhaltung und die Wiedergewinnung der Funktionsfähigkeit der Innenstadt- und Innenstadtrandgebiete anzustreben und ihr Wohnwert qualitativ weiter zu steigern ist.
Zur Umsetzung der Sanierungs- und Entwicklungsziele sind folgende raumordnerische Belange zu berücksichtigen bzw. zu beachten:
Überschwemmungsgebiet:
Das Untersuchungsgebiet zur Erweiterung des Sanierungsgebietes liegt teilweise innerhalb des Überschwemmungsgebiets des Kühbachs.
Nach dem Grundsatz 7.2.5 LEP sollen die Risiken durch Hochwasser soweit als möglich verringert werden. Hierzu sollen u. a. die natürliche Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert sowie Rückhalteräume an Gewässern freigehalten werden. Nach Ziel B I 3.1.3 RP2 sollen Überschwemmungsgebiete als Freiflächen erhalten bzw. nach Möglichkeit wieder in Freiflächen umgewandelt werden. Der Zugang zu ihnen soll gewährleistet und ihre Nutzung für die Erholung ermöglicht werden. Nach Möglichkeit sollen die Uferbereiche in einem naturnahen Zustand erhalten oder entsprechend regeneriert werden.
Soweit zu den Maßnahmen Bauleitplanungen erfolgen, nehmen wir in den Aufstellungsverfahren gesondert Stellung.
Hinweise:
Nach dem hiesigen Planungs-und Bestandskartenwerk grenzt das Untersuchungsgebiet zur Erweiterung des Sanierungsgebietes an eine Abwasserentsorgungsleitung; daher sollten, falls nicht bereits geschehen, auch der Zweckverband Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg beteiligt werden.
Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.