Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Würzburg, Schreiben vom 20.12.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 4.1

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Seitens der Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde bestehen im Hinblick auf die Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung (Art. 3 i. V. m. Art. 2 BayLplG) in Verbindung mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und dem Regionalplan der Region Würzburg (RP2) grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben.
Denn das Vorhaben unterstützt die raumordnerischen Festlegungen insbesondere
-        zur Innenentwicklung (Grundsatz 3.1 i. V. m. den Zielen 3.2 LEP, BII 2.3 RP2),
-        B II 5.3 RP2, wonach in den Zentralen Orten in den Ortskernen bedarfsgerechte Modernisierungsmaßnahmen planerisch vorbereitet und durchgeführt werden sollen,
-        Grundsatz 8.4.1 LEP, wonach historische Innenstädte und Ortskerne unter Wahrung ihrer denkmalwürdigen oder ortsbildprägenden Baukultur erhalten, erneuert und weiterentwickelt werden und
-        Grundsatz B II 5.2 RP2, wonach - durch die Modernisierung von überaltertem Wohnbestand, der Verbesserung und Erstellung von erforderlichen Gemeinbedarfs- und Infrastruktureinrichtungen sowie der Schaffung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung - die Erhaltung und die Wiedergewinnung der Funktionsfähigkeit der Innenstadt- und Innenstadtrandgebiete anzustreben und ihr Wohnwert qualitativ weiter zu steigern ist.

Zur Umsetzung der Sanierungs- und Entwicklungsziele sind folgende raumordnerische Belange zu berücksichtigen bzw. zu beachten:
 
Überschwemmungsgebiet:

Das Untersuchungsgebiet zur Erweiterung des Sanierungsgebietes liegt teilweise innerhalb des Überschwemmungsgebiets des Kühbachs.
Nach dem Grundsatz 7.2.5 LEP sollen die Risiken durch Hochwasser soweit als möglich verringert werden. Hierzu sollen u. a. die natürliche Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert sowie Rückhalteräume an Gewässern freigehalten werden. Nach Ziel B I 3.1.3 RP2 sollen Überschwemmungsgebiete als Freiflächen erhalten bzw. nach Möglichkeit wieder in Freiflächen umgewandelt werden. Der Zugang zu ihnen soll gewährleistet und ihre Nutzung für die Erholung ermöglicht werden. Nach Möglichkeit sollen die Uferbereiche in einem naturnahen Zustand erhalten oder entsprechend regeneriert werden.

Soweit zu den Maßnahmen Bauleitplanungen erfolgen, nehmen wir in den Aufstellungsverfahren gesondert Stellung.

Hinweise:

Nach dem hiesigen Planungs-und Bestandskartenwerk grenzt das Untersuchungsgebiet zur Erweiterung des Sanierungsgebietes an eine Abwasserentsorgungsleitung; daher sollten, falls nicht bereits geschehen, auch der Zweckverband Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg beteiligt werden.

Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass von der Regierung von Unterfranken grundsätzlich keine Einwendungen erhoben werden.

Zu Überschwemmungsgebiet:

Die Ausweisung des Sanierungsgebietes ist keine Zulassungsvoraussetzung für Bauvorhaben.
Die Freihaltung von Rückhalteräumen und die Freistellung von Überschwemmungsgebieten sind sinnvolle Maßnahmen zur Hochwasserabwehr.
Der Kühbach fließt derzeit vollständig verrohrt durch den Ortskern (Hauptstraße), die Hauptstraße liegt im Überschwemmungsgebiet des Baches. Allerdings liegt das Sanierungsgebiet und auch die Erweiterung des Sanierungsgebietes (die hier ausschließlich behandelt wird) im dicht bebauten historischen Ortskern Höchbergs, der Mitte des Ortes – eine Freistellung des Areals von Bebauung, welche ja großflächiger erfolgen müsste, ist hier nicht möglich. Retentionsraum müsste grundsätzlich außerhalb der Ortslage geschaffen werden.
Das einzige Grundstück im Erweiterungsbereich, welches innerhalb des Überschwemmungsgebietes liegt, ist die Fl. Nr. 3520, Gemarkung Höchberg. Die Fläche grenzt an einen bestehenden Parkplatz. Die Offenlegung des verrohrten Kühbachs in diesem Bereich mit der Schaffung eines Gewässerzugangs ist auf der vorhandenen Flächengröße von ca. 750 m² aus Hochwasserschutzgründen nicht sinnvoll.
Die Regierung von Unterfranken wird im Rahmen eventueller späterer Bauleitplanverfahren beteiligt.

Zu Hinweise:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, können jedoch nicht im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung behandelt werden, sondern müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der Bauvorhaben geklärt werden.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stellungnahme ausschließlich aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung ergangen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2019 08:03 Uhr