Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Schreiben vom 07.01.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.03.2019 ö 4.3

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben.

Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:

Bodendenkmalpflegerische Belange:

Im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Altort Höchberg“ liegen nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand folgende Bodendenkmäler:
-        D-6-6225-0311: Archäologische Befunde im Bereich der frühneuzeitlichen Kath. Pfarr- und Wallfahrtskirche Mariä Geburt von Höchberg mit mittelalterlichem Vorgängerbau und Körperbestattungen im ehemals ummauerten Kirchhof (Gmkg. Höchberg; Flst.-Nr. 183, 188, 194, 205, 207, 210, 212, 213, 214, 248/2 und 330)
-        D-6-6225-0312: Archäologische Befunde im Bereich der frühneuzeitlichen ehem. Synagoge von Höchberg mit Mikwe und frühneuzeitlichem Vorgängerbau; heute Evang.-Luth. Pfarrkirche St. Matthäus. (Gmkg. Höchberg; Flst.-Nr. 119)
Diese Denkmäler sind gemäß Art. 1 BayDSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.
Eine Orientierungshilfe bietet der öffentlich unter http://www.denkmal.bayern.de zugängliche Bayerische Denkmal-Atlas. Darüber hinaus stehen die digitalen Denkmaldaten für Fachanwender als Web Map Service (WMS) zu Verfügung und können so in lokale Geoinformationssysteme eingebunden werden. Die URL dieses Geowebdienstes lautet:

Bitte beachten Sie, dass es sich bei o.g. URL nicht um eine Internetseite handelt, sondern um eine Schnittstelle, die den Einsatz entsprechender Software erfordert.
Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte unserer Homepage:
http://www.blfd.bayern.de/medien/rechtliche_grundlagen_bodendenkmal.pdf  (Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).
Es ist daher erforderlich, die genannten Bodendenkmäler nachrichtlich in der markierten Ausdehnung in die Planunterlagen zu übernehmen, in der Begründung aufzuführen sowie auf die besonderen Schutzbestimmungen hinzuweisen und im zugehörigen Kartenmaterial ihre Lage und Ausdehnung zu kennzeichnen.
Die aktuellen Denkmalflächen können durch WMS-Dienst heruntergeladen werden.
Zudem sind regelmäßig im Umfeld dieser Denkmäler weitere Bodendenkmäler zu vermuten. Weitere Planungen im Nähebereich bedürfen daher der Absprache mit den Denkmalbehörden.
Informationen hierzu finden Sie unter:
 http://www.blfd.bayern.de/medien/denkmalpflege_themen_7_denkmalvermutung.pdf

Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 7.1 BayDSchG.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege stimmt der Planung nur unter diesen Voraussetzungen zu.
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt hierzu fest, dass die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt mittels Serienbrief auf der Grundlage einer Adressdatei. Hierbei kann das Sachgebiet BQ generell mit angegeben werden, nicht jedoch ein spezielles Aktenzeichen. Die Zuordnung des Vorgangs muss daher von der betreffenden Behörde selbst vorgenommen werden.

Zu Bodendenkmalpflegerische Belange:


Die Kath. Pfarr- und Wallfahrtskirche Mariä Geburt (und damit auch das Bodendenkmal D-6-6225-0311) liegt nicht im Erweiterungsgebiet der VU und ist daher nicht Gegenstand des Verfahrens.

Das Bodendenkmal Nr. D-6-6225-0312 liegt im Erweiterungsgebiet, es wird in die Plandarstellungen und den Bericht zur Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen aufgenommen, auf den erforderlichen Schutz des Bodendenkmals und eine erforderliche denkmalpflegerische Erlaubnis wird hingewiesen. Dem Hinweis wird somit gefolgt.

Die Hinweise auf die digitale Verfügbarkeit der Denkmaldaten, die Erforderlichkeit entsprechender Software sowie die Rechtsauffassung zur Überplanung von Denkmälern werden zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis auf die Erforderlichkeit zur nachrichtlichen Aufnahme der Bodendenkmäler wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, die bekannten Bau- und Bodendenkmäler im Sanierungsgebiet werden in Lage und Beschreibung als Anhang in den Bericht aufgenommen.

Der weitere Hinweis auf die Vermutung weiterer Bodendenkmäler in der Umgebung wird grundsätzlich beachtet, kann aber erst bei späteren, konkreteren Vorhaben im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der Bauvorhaben geklärt werden. Im Zuge derer wird das Landesamt für Denkmalpflege beteiligt.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Landesamt für Denkmalpflege der Erweiterung der Vorbereitenden Untersuchungen nur bei Aufnahme der vorgenannten Anregungen zustimmt und konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege direkt mit dem zuständigen Gebietsreferenten zu klären sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2019 08:03 Uhr