Antrag auf Vorbescheid Nr. 2019-012; Dachsanierung durch Neuerrichtung Satteldach mit Kniestock auf dem Grundstück Fl.Nr. 1418/1, Greinbergweg 48, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.04.2019 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets „Greinbergweg“ werden zurzeit durchgeführt. Die Fertigstellung ist für ca. Ende 2019/Anfang 2020 geplant. Die Antragsteller beantragen einen Vorbescheid für die Dachsanierung durch Neueinrichtung Satteldach mit Kniestock und beantragen eine Abweichung von den Abstandsflächen.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Das Schreiben der Antragsteller vom 16.02.2019 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt, dass sie zum einen eine Abweichung von den Abstandsflächen beantragen und dass die Nachbarn von Fl.Nrn. 1418/2 und 1417/1 dem Antrag ohne Übernahme von Abstandsflächen zugestimmt haben.

- Bei Prüfung des Antrags wurde festgestellt, dass diese Unter-schrift/Zustimmung in den Unterlagen fehlt.

- Das bestehende Wohnhaus liegt ca. zur Hälfte außerhalb der Baugrenzen und somit wird das neugeplante Dachgeschoss auch zur Hälfte außerhalb der Baugrenze geplant.

- Aus der Planung ist zu entnehmen, dass die Abstandsflächen in westlicher Richtung auf einer Breite von 8,85 m ca. 54,3 cm bis 20,8 cm auf dem Nachbargrundstück liegen.

- Von der Verwaltung wurde festgestellt, dass eine Flachdachgaube geplant ist. Flachdachgauben sind nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan unzulässig. Zulässig sind Giebel-, Walm-, Schlepp- und Dreiecksgauben.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines neuen Satteldaches, ca. zur Hälfte außerhalb der Baugrenzen, wird zugestimmt.

Mit der erforderlichen Befreiung für die Errichtung von Flachdachgauben besteht Einverständnis.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nachbarbeteiligung nicht vorliegt und über die erforderliche beantragte Abweichung von den Abstandsflächen das Landratsamt Würzburg entscheiden muss. Der Markt Höchberg stimmt einer erforderlichen Abweichung der Abstandsflächen zu.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass das gemeindliche Einvernehmen erst nach Fertigstellung der Erschließungsarbeiten erteilt werden kann, da erst zu diesem Zeitpunkt eine gesicherte Erschließung vorhanden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2019 11:37 Uhr