Rohde + Partner GBR, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-013;
Abbruch eines Einfamilienhauses und Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage (Mittelgarage) auf dem Grundstück Fl.Nr. 443, Florian-Geyer-Weg 6, § 34 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 09.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauwerber beantragt nach Abbruch des bestehenden Wohnhauses den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage. Insgesamt sind 9 Wohneinheiten geplant.
Beratung:
Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
- Die angrenzenden Nachbarn (Fl.Nrn. 442 und 443/2) haben den Bauantrag unterzeichnet.
- Dachform und Dachneigung fügen sich in die bestehende Umgebung ein.
- Die Stellplätze werden gemäß der gültigen Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg geplant und nachgewiesen. Es ist beabsichtigt, eine Tiefgarage mit 18 Stellplätzen und einen weiteren Stellplatz neben der Einfahrt zur Tiefgarage zu errichten.
- Die Geschossigkeit mit EG und einem OG sowie ausgebautem Dachgeschoß (kein Vollgeschoss) entspricht der umliegenden Bebauung. Im Haus 1 sollen fünf Wohnungen und im Haus 2 weitere vier Wohnungen errichtet werden.
- Die Freifläche über der Tiefgarage soll intensiv begrünt werden. Die Abstandsflächen sowie die zulässige Grenzbebauung der Tiefgarage sollen separat durch das Landratsamt Würzburg geprüft wer
den.
Nach Aussage der Planer (Büro Kauer-Brodmeier-Peter) wird derzeit noch ein entsprechender Brandschutznachweis erstellt und nachgereicht.
Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag zuzustimmen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dem Bauantrag zuzustimmen. Das Landratsamt Würzburg wird gebeten, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die Abstandsflächen (Art. 6 BayBO), den Brandschutz sowie die Erforderlichkeit des Baus eines Kinderspielplatzes (Art. 8 BayBO) zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2019 11:37 Uhr