Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-014; Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1200/79, Alte Steige 24, § 34 und § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.04.2019 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant auf dem Grundstück den Bau eines Doppelhauses mit zwei Wohneinheiten.
Der Bauantrag wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Aufgrund der Tatsache, dass das Bauvorhaben jedoch im Bereich des nicht qualifizierten Bebauungsplans „Gänsweide“ liegt, kann ein solches Verfahren nicht durchgeführt werden; es ist ein „normales“  Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Der Antrag wird deshalb in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschuss behandelt.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die angrenzenden Nachbarn (Fl.Nr. 1200/78) haben den Bauantrag unterschrieben.

- Dachform, Dachneigung und Fristrichtung entsprechen dem Bebauungsplan.

- Das Gelände wurde in Bezug auf die Höheneinstellung gemäß dem Bebauungsplan talseits der Straße eingestellt.

- Die Stellplätze werden gemäß der gültigen Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg geplant und nachgewiesen.

- Eine Einfriedung ist nach den Plänen nicht geplant. Für den Fall, dass eine solche errichtet werden soll, wird auf die entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen.

- Lt. Bebauungsplan sind I bis II Vollgeschosse zulässig. Vom Bauwerber wurde der Nachweis erbracht, dass das Dachgeschoss sowie das Kellergeschoss (Gartengeschoss) keine Vollgeschosse sind.

- GRZ und GFZ werden gemäß Bebauungsplan bzw. BauNVO eingehalten.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dem Bauantrag zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2019 11:37 Uhr