Das gemeindeeigene Anwesen Hauptstraße 85 wurde 1955 erbaut und befindet sich in einem altersgemäßen und teilweise verbrauchten Zustand.
Der Verwaltung ging für die Wohnung Nr. 5 im 2. Obergeschoss rechts eine Mietvertragskündigung zum 01.05.2019 ein.
Der momentane Mieter bezog die Wohnung zum 01.11.2005. Er übernahm den Wohnraum ohne große Renovierungsarbeiten im Vorfeld von seinem Vormieter. Dieser hat in der Wohnung einige eigenständige Änderungen bezüglich Decken- und Bodenbelägen vorgenommen. Diese sind leider verbraucht, nicht mehr zeitgemäß sowie in keinem guten Zustand und müssen dringend erneuert werden. Das Bad der Wohnung ist noch im Original Zustand wie bei Erstbezug und Bedarf einer gründlichen Sanierung.
An der alten und nicht mehr zulässigen Elektroverteilung sowie an der Gasheizung und der Warmwasserversorgung wurde bisher nichts verändert. In der ca. 65 m² großen 3 Zimmerwohnung sind derzeit lediglich Wohn- und Esszimmer sowie das Bad über stationäre Einzelraum-Gasöfen beheizt. Die Warmwasserversorgung im Bad erfolgt über einen alten Gasdurchlauferhitzer, in der Küche über einen alten E-Boiler.
Im Objekt Hauptstraße 85 wurden in den vergangenen Jahren bereits die Wohnungen Nr. 6 im 2.OG links (2006) sowie Nr. 3 im 1.OG rechts (2014) grundlegend saniert und modernisiert.
Die Verwaltung schlägt vor, eine umfangreiche Sanierung der freigewordenen Wohnung Nr. 5 im 2.OG rechts durchzuführen und die schon begonnene Zug-um-Zug-Sanierung der zukünftig freiwerdenden Wohnungen im Haus weiterzuführen, analog des Anwesens Bergstraße 5. Bei den einzelnen Sanierungen ist stets auf den festgelegten Kostenrahmen zu achten.
Im konkreten Fall stehen für die o. g. Wohnung, Hauptstraße 85, 2.OG rechts folgende Sanierungsmaßnahmen an:
(inkl. neuer Zuleitung aus dem Keller)
(inkl. neuer Hauptwasserleitung im Treppenhaus)
inkl. Warmwasseraufbereitung für Bad und Küche
(Sanitärinstallation, neue Sanitärgegenstände und Fliesenarbeiten)
- notwendige Putz,- Stuck- und Trockenbauarbeiten
- Maler,- Tapezier- und Lackierarbeiten
- Erneuerung der Bodenbeläge und Sockelleisten
(Design PVC Boden)
(Zimmertüren und Wohnungseingangstüre)
- Umbau der Wasserverteilung, Einbau Zwischenzähler für Wohnung
Für die o. g. Arbeiten werden die verschiedenen Gewerke gemäß VOB auf Grundlage der freihändigen Vergabe ausgeschrieben und Angebote für die geplanten Sanierungsarbeiten eingeholt.
Die geschätzten Kosten belaufen sich hierfür auf rund 50.000,00 €.
Die Verwaltung schlägt vor, die o. g. Sanierungsmaßnahmen der Wohnung Nr. 5 – 2.OG rechts mit einem Kostenrahmen von brutto ca. 50.000,- Euro durchzuführen und die Aufträge nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Seitens des Bau- und Umweltausschusses wird im Zuge der Beratung nachgefragt, ob bei dieser Maßnahme nicht auch Gewerke von den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofes ausgeführt werden können, sofern hierfür erforderliche Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Von der Verwaltung wird hierzu festgestellt, dass kleinere Arbeiten (Ausräumen, vorbereitende Arbeiten, etc.) von gemeindlichen Mitarbeitern ausgeführt werden, jedoch die Aufträge für die Hauptgewerke an externe
Firmen vergeben werden. Die Gründe hierfür liegen zum einen in der Wirtschaftlichkeit und zum anderen in der hohen Auslastung des Bauhofes.