Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1" | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 09.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 21.12.2017 ortsüblich bekannt gemacht und das weitere Verfahren durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes war deshalb in der Zeit vom 24.01.2018 bis einschließlich 28.02.2018 im Rathaus zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegen. Seitens der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme vorgebracht, welche unter TOP 5.8 beschlussmäßig zu behandeln ist.
Parallel hierzu wurden folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit Schreiben vom 16.01.2018 über den Bebauungsplanentwurf informiert und um eine Stellungnahme bis zum 28.02.2018 gebeten:
Behörde,
Träger öffentlicher Belange,
Nachbargemeinde
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Antwort
vom
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Anregungen/ Bedenken
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Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
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16.02.2018
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TOP 5.1
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Landratsamt Würzburg
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22.02.2018 und 21.03.2018 TOP 5.2
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Staatliches Bauamt Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Kreisbrandrat Reitzenstein, Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, Aschaffenburg
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28.02.2018
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TOP 5.3
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Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Mainfranken Netze GmbH, Würzburg
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31.01.2018
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TOP 5.4
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Deutsche Telekom AG, Würzburg
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19.01.2018
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TOP 5.5
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Kabel Deutschland Holding AG, Unterföhring
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20.02.2018
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TOP 5.6
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Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Referat BQ, München
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26.02.2018
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TOP 5.7
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Bund Naturschutz in Bayern e. V., Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Landesbund für Vogelschutz, Veitshöchheim
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter TOP 5.1 bis 5.7 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Anregungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.
Datenstand vom 15.04.2019 11:37 Uhr