Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Würzburg, Schreiben vom 16.02.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.04.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Mit dem vorliegenden Bauleitplanentwurf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Büro- und Geschäftshaus sowie einer Garagen- und Stellplatzanlage geschaffen werden. Der Planumgriff umfasst insgesamt 0,2 ha.
Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde erhebt in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange gegen den im Betreff genannten Bauleitplanentwurf nach Prüfung im Hinblick auf die Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB und Berücksichtigungspflicht von Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 2 Nrn. 3 und 4 BayLplG in Verbindung mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013 (LEP) und dem Regionalplan der Region Würzburg (RP2) keine Einwendungen.

Hinweise:
Nach dem hiesigen Planungs- und Bestandskartenwerk betrifft auch der Maintal- Radwanderweg das Gebiet des Bauleitplanentwurfes; daher sollte, falls nicht bereits geschehen, auch die zuständige Stelle bei der Aufstellung des Bauleitplans beteiligt werden.
Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass aus landesplanerischer Sicht keine Einwände erhoben werden und die Stellungnahme nur aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung ergeht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch die Radroute D Route 9 (Weser-Alpen) gequert, dieser verläuft entlang des Winterleitenwegs. Es ist keine Veränderung am Straßenraum geplant, deswegen entsteht durch die Ausweisung des Bebauungsplans keine Veränderung für Radfahrer gegenüber der vorhandenen Situation.
Zwischen Steg und geplantem Gebäude wird zudem eine Wegeverbindung zur Hauptstraße über eine Vereinbarung im Durchführungsvertrag freigehalten und gesichert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2019 11:37 Uhr