Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung;
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Deutschen Telekom AG, Würzburg, Schreiben vom 19.01.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 09.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Originaltext der Stellungnahme:
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte im Sinne von § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Zu dem o. g. Bebauungsplan nehmen wir wie folgt Stellung:
Gegen den Bebauungsplan „Büro- und Geschäftshaus Höchberg I Winterleitenweg 1“ bestehen unsererseits keine Einwände.
In und am Rande des Geltungsbereiches befinden sich Telekommunikationslinien unseres Unternehmens.
Auf die vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikationslinien ist bei Ihren Planungen grundsätzlich Rücksicht zu nehmen.
Die Versorgung des Planbereiches ist über das bestehende Leitungsnetz sichergestellt.
Bitte teilen Sie uns rechtzeitig zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich stattfinden werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwände gegen den Bebauungsplan bestehen.
Die Hinweise zu vorhandenen Telekommunikationslinien werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die Regelungen der Bauleitplanung, sondern die Erschließungs- und Ausführungsplanung und die Bauausführung selbst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2019 11:37 Uhr