Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "Mehle II - Familiengerechtes Bauen" - Grenzwiederherstellung und vereinfachte Umlegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.04.2019 ö 6

Sachverhalt

Die Wege, Plätze und Anlagen im Gebiet „Familiengerechtes Bauen“ sind seit längerer Zeit ausgebaut. Die Schlussvermessung mit endgültiger Abmarkung der Grundstücksgrenzen hat jedoch noch nicht stattgefunden.


Bei der jetzt durchgeführten Bestandsaufnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Würzburg wurde festgestellt, dass der Ausbau an verschiedenen Stellen von den im ursprünglichen Umlegungsverfahren (2009) festgelegten Grenzen abweicht.

Diese Änderungen der Grundstücksflächen und -grenzen sollen nun im Rahmen eines Grenzwiederherstellungsverfahren und eines vereinfachten Umlegungsverfahren nach §§ 80 BauGB vorgenommen werden. Eine notarielle Beurkundung mit jedem einzelnen Grundstückseigentümer ist dann nicht mehr erforderlich.

Mit der Grenzwiederherstellung und der vereinfachten Umlegung soll das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Würzburg beauftragt werden. Die Abwicklung der Geldleistung verbleibt beim Markt Höchberg. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereitgestellt.
Die Mehr- oder Minderzuteilungen, die durch die endgültige Vermessung entstehen, sollen mit einem Betrag in Höhe von 210,00 €/m² ausgeglichen werden.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, für das Gebiet „Mehle II - Familiengerechtes Bauen“ eine Grenzwiederherstellung und eine vereinfachte Umlegung nach §§ 80 ff. BauGB durchzuführen.

Die Befugnis zur Durchführung der Grenzwiederherstellung und der vereinfachten Umlegung wird auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Würzburg übertragen. Für die Wertunterschiede der Grundstücke, die durch die vereinfachte Umlegung eintreten, wird ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 210,00 €/m² festgelegt. Dieser entspricht dem damaligen Verkaufspreis für den Großteil der Grundstücke. Die Erschließungskosten sind darin enthalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2019 11:37 Uhr