Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Planes "Nahversorgung Hexenbruch" als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) | Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.05.2019 ö 7

Sachverhalt

Mit der Fassung des Beschlusses in seiner Sitzung am 11.12.2018 hat der Bau- und Umweltausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung Hexenbruch“ in die Wege geleitet.

Auszug aus dem Entwurf des Bebauungsplanes:


Anlass und Ziel der Planung:

Im DERAG-Zentrum in der Albert-Schweitzer-Straße bestand bis November 2017 ein kleiner Lebensmittelmarkt mit ca. 500 m² Verkaufsfläche. Aufgrund der damals bereits absehbaren Schließung dieses Marktes hat der Markt Höchberg im Januar 2017 das Büro Standort & Kommune, Fürth mit einem Konzept für die langfristige Sicherung einer Nahversorgung im Ortsteil Hexenbruch beauftragt.
Für eine Weiternutzung bietet das bestehende DERAG-Zentrum aufgrund der geringen Flächen, der geringen Flexibilität sowie auch der in weiten Bereichen fehlenden Barrierefreiheit nur eine sehr eingeschränkte Perspektive.
Aufgrund der zahlreichen Leerstände sind der Nutzungsmix und die Agglomerationsvorteile in Gefahr. Die Mindestgröße filiali sierter Anbieter liegt jedoch bei 800 m², so dass ein neuer Standort benötigt wird, der auch Kaufkraftpotentiale von außerhalb anspricht. Es wurden mehrere mögliche Freiflächen vom Büro Standort & Kommune untersucht und der Parkplatz am Mainlandbad als Entwicklungsfläche gewählt. Dieser Standort liegt für die Mehrheit der Bewohner des Hexenbruchs in einer fußläufig gut erreichbaren Entfernung und bietet durch die benachbarten Nutzungen (Schulen, Schwimmbad, Senioreneinrichtung) eine höhere Kundenfrequenz. Ebenso ist der Standort für externe Kunden, insbesondere aus dem übrigen Gemeindegebiet, besser erreichbar. Aus diesen Gründen konnte für den Standort am Mainlandzentrum bereits ein interessierter Betreiber gewonnen werden.
Somit ist Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans die Absicht des Marktes Höchberg, ein Nahversorgungszentrum für den Ortsteil Hexenbruch zu errichten, da mit Wegfall des Lebensmitteleinzelhandels im DERAG-Zentrum die Nahversorgung des Hexenbruches nicht mehr vor Ort gegeben ist. Das Nahversorgungszentrum soll die wohnortnahe, fußläufig erreichbare Versorgung der Bürger nachhaltig sicherstellen.
Hinzu kommt die Erforderlichkeit der Erweiterung der Räumlichkeiten der angrenzenden Schulen (Mittelschule, Realschule und Förderschule) für weitere Klassenzimmer, aber auch einer möglichen Mensa. Des Weiteren können Dienstleistungs- und Büroflächen vorgesehen werden.
Mit der östlich des Geltungsbereichs gelegenen ungenutzten Fläche (Fl. Nr. 588/8 der Gemarkung Höchberg) steht zudem eine Erweiterungsoption des Nahversorgungszentrums zur Verfügung. Hier ist mittelfristig eine Nutzung für medizinische und andere Dienstleistungen sowie Wohnen denkbar.

Ziel des Bebauungsplanes ist es somit, für das geplante Nahversorgungszentrum Baurecht zu schaffen.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes “Nahversorgung Hexenbruch“ in der Fassung vom 11.12.2018 und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsbüro Wegner, Veitshöchheim mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2019 09:48 Uhr