Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altort Höchberg" | 3. Änderung der Sanierungssatzung (Berichtigung der 2. Änderungssatzung) - Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 07.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2019 die im Rahmen des Auslegungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen und den Satzungsbeschluss zur Erweiterung des Sanierungsgebietes gefasst.
Es wurde nun festgestellt, dass versehentlich in den Text der 2. Änderungssatzung Flurnummern von Grundstücken mit aufgenommen wurden, welche lediglich im Untersuchungsbereich lagen, nicht aber im abschließend festgesetzten Geltungsbereich der Sanierungssatzung. Der im Beschluss vom 12.03.2019 enthaltene Lageplan war jedoch korrekt.
Da die 2. Änderung der Sanierungssatzung mit Ihrer Bekanntmachung am 27.03.2019 Rechtskraft erreicht hat, ist eine förmliche Berichtigung mittels Beschluss erforderlich. Dieser soll vom Bau- und Umweltausschuss in der heutigen Sitzung gefasst werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt folgende 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Höchberg“:
3. Änderung der
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Altort Höchberg“
vom 07.05.2019
(3. Änderung der Sanierungssatzung)
Aufgrund § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt der Markt Höchberg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Der Geltungsbereich der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Höchberg“ wird wie folgt geändert:
Bereich Wiesenweg/Kister Straße:
Die Fl. Nrn. 3462 und 3463 der Gemarkung Höchberg wurden versehentlich in die 2. Änderungssatzung mit aufgenommen. Diese sollen jedoch nicht im Geltungsbereich der Sanierungssatzung liegen und sind deshalb wieder herauszunehmen.
Bereich Jägerstraße/Friedrich-Ebert-Straße:
Die Fl. Nrn. 429, 429/2 (TF), 435/2, 436/2, 445/6 und 445/21 der Gemarkung Höchberg wurden versehentlich in die 2. Änderungssatzung mit aufgenommen. Diese sollen jedoch nicht im Geltungsbereich der Sanierungssatzung liegen und sind deshalb wieder herauszunehmen.
Der Geltungsbereich der Sanierungssatzung ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Höchberg, 07.05.2019
MARKT HÖCHBERG
Peter Stichler
1. Bürgermeister
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.05.2019 09:48 Uhr