Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2019-022; Neubau eines barrierefreien Wohnhauses in Passivbauweise auf dem Grundstück Fl.Nr. 1262, Kalkofen, § 30 BayBo


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 04.06.2019 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber richtet sich an den Bau- und Umweltausschuss um ein Meinungsbild zu erfragen.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1262 soll demnach ein von der Straßenseite aus 2-geschossiger Baukörper mit Flachdach entstehen. Obwohl unmittelbar angrenzend Nachbarbauten eingeschossig mit Flachdach (als Altbestand Bungalow) vorhanden sind, sieht der Bebauungsplan im gesamten keine Flachdächer bei den Hauptgebäuden vor. Auch wird die geplante Gebäudehöhe entsprechend überschritten.

Der Bau- und Umweltausschuss wird um Stellungnahme gebeten.

Beratung:

Das Baugrundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Greinbergweg“. Die Erschließungsarbeiten werden zurzeit ausgeführt und sollen bis Ende 2019 abgeschlossen sein.

Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen wurde bei der Vorprüfung Folgendes festgestellt:
- Mit der Anfrage wurden nicht der amtliche Lageplan im Maßstab 1:1000, Grundrisse und Geländeschnitte mit Angabe von Höhenkoten durch das Baugrundstück vorgelegt, da zur Klärung der Grundsatzfrage diese noch nicht benötigt werden.
- Vorgelegt wurde eine Ansicht ohne Geländeaufnahme und zwei Fotomontagen (Ansicht Straße und eine weitere Ansicht).
- Zulässig nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind zwei Vollgeschosse. Diese dürfen bergseitig ein- und talseitig zweigeschossig in Erscheinung treten. Geplant sind bergseits zwei Geschosse und talseits ein dreigeschossiges Erscheinungsbild (ein Geschoss mehr als nach Bebauungsplan zulässig). Eine Befreiung ist erforderlich.
- Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Dachneigungen von 35 bis 45 Grad zulässig. Der Bauwerber plant ein Flachdach mit 0 Grad. Eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan ist erforderlich.
- Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Satteldächer und Krüppelwalmdächer sowie gegeneinandergesetzte Pultdächer mit einer Versatzhöhe von max. 1,80 m zulässig. Der Bauwerber plant ein Flachdach. Eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan ist erforderlich.
- Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist eine talseitige Wandhöhe von 6,5 m zulässig. Der Bauwerber plant ca. 9 m.
- Ebenso ist nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan eine bergseitige Traufhöhe von 3,5 m zulässig. Der Bauwerber plant ca. 6 bis 6,5 m. Eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan ist erforderlich.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den erforderlichen Befreiungen für eine Realisierung eines Flachdachgebäudes mit einer bergseitigen zweigeschossigen und talseitigen dreigeschossigen Bauweise nicht zu.

Die Verwaltung wird beauftragt dies dem Bauwerber mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2019 09:00 Uhr