Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-023; Bau einer Terrassenüberdachung mit Kaltverglasung und Schiebewänden auf dem Grundstück Fl.Nr. 3927/5, Wiesenweg 13, Bebauungsplan "Mehle II" (5. Änderung), § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 09.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.07.2019 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Im Jahr 2012 wurde das bestehende Doppelhaus im Baufreistellungsverfahren behandelt.

Der Eigentümer plant jetzt eine Terrassenüberdachung, wie aus den Plänen zu erkennen ist, mit Schiebewänden im senkrechten Bereich.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Bauwerber stellt einen Antrag auf Baugenehmigung und gleichzeitig beantragt er das Baugenehmigungsfreistellungsverfahren. Der Antrag ist zu ändern.
- Die Nachbarbeteiligung wurde auf dem Bauantragsformular durchgeführt. Nicht unterschrieben hat die Eigentümerin des Grundstückes Fl.Nr. 3927/7.
- Die Nachbarbeteiligung auf den Planunterlagen gemäß Bauvorlagenverordnung fehlt.
- Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist für das Grundstück nur ein Flachdach zulässig. Der Bauwerber plant ein Pultdach. Eine Befreiung ist erforderlich.
- Im Kaufvertrag mit dem Markt Höchberg wurde bei allen Gebäuden des Familiengerechten Wohnens festgehalten, dass „die äußere Gestaltung der Gebäude in keiner Weise, insbesondere nicht durch Umbau, Aufbau oder Anbau geändert“ werden darf.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung wird nicht zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt den Bauwerbern mitzuteilen, dass der Bau- und Umweltausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen über die Gesamtheit der Festsetzung im Bebauungsplan und in den Kaufverträgen beraten wird .

Die erforderlichen Unterlagen werden den Fraktionen baldmöglichst zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2019 11:04 Uhr