Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Vorhabenbezogener Bebauungsplan über die 3. Änderung (Gesamtüberarbeitung | HITech Park) des Urplanes "Gewerbegebiet Südlich der B27 - Erweiterung" | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 09.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.11.2018 die 3. Änderung (Gesamtüberarbeitung | HITech Park) des Urplanes „Gewerbegebiet südlich der B27 - Erweiterung“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 26.02.2019 ortsüblich bekannt gemacht und das weitere Verfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes war in der Zeit vom 27.03.2019 bis einschließlich 03.05.2019 im Rathaus zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegen. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Anregungen vorgebracht.
Parallel hierzu wurden folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit Schreiben vom 18.03.2019 über den Bebauungsplanentwurf informiert und um eine Stellungnahme bis zum 03.05.2019 gebeten:
Behörde,
Träger öffentlicher Belange,
Nachbargemeinde
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Antwort
vom
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Anregungen, Einwendungen, Hinweise
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Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
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08.04.2019
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TOP 4.1
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Landratsamt Main-Spessart, Regionaler Planungsverband, Karlstadt
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10.04.2019
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TOP 4.2
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Landratsamt Würzburg
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TOP 4.3
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Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, Aschaffenburg
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29.04.2019
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TOP 4.4
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Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Referat BQ, München
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg
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13.04.2019
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TOP 4.5
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Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Kreisbrandrat Reitzenstein, Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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„Team Orange“ - Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
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10.04.2019
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TOP 4.6
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Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Zweckverband Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Mainfranken Netze GmbH, Würzburg
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09.04.2019
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TOP 4.7
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Bund Naturschutz in Bayern e. V., Würzburg
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15.04.2019
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TOP 4.8
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Landesbund für Vogelschutz, Veitshöchheim
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3
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21.03.2019
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TOP 4.9
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DFS - Deutsche Flugsicherung GmbH
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24.04.2019
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TOP 4.10
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Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern (SG 25)
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02.04.2019
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TOP 4.11
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Für die Stellungnahme zum Bauplanungsrecht/Städtebau und zum Denkmalschutz bat das Landratsamt Würzburg um eine Verlängerung der Äußerungsfrist bis zum 13.05.2019. Nach erfolgter Abstimmung mit dem Landratsamt Würzburg, Immissionsschutz, erfolgte mit Schreiben vom 22.05.2019 eine ergänzende Stellungnahme zum Immissionsschutz, welche ebenfalls Berücksichtigung findet.
Es ist davon auszugehen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange, die innerhalb der gesetzten Frist von ihrem Recht, sich zur Planung zu äußern, keinen Gebrauch gemacht haben, oder die sich einverstanden mit der Planung geäußert haben bzw. die die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis genommen haben, nicht berührt werden.
Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter TOP 6.1 bis 6.11 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Anregungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.
Datenstand vom 18.07.2019 11:04 Uhr