Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Vorhabenbezogener Bebauungsplan über die 3. Änderung (Gesamtüberarbeitung | HITech Park) des Urplanes "Gewerbegebiet Südlich der B27 - Erweiterung" | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 09.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.07.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.11.2018 die 3. Änderung (Gesamtüberarbeitung | HITech Park) des Urplanes „Gewerbegebiet südlich der B27 - Erweiterung“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 26.02.2019 ortsüblich bekannt gemacht und das weitere Verfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes war in der Zeit vom 27.03.2019 bis einschließlich 03.05.2019 im Rathaus zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegen. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Anregungen vorgebracht.

Parallel hierzu wurden folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit Schreiben vom 18.03.2019 über den Bebauungsplanentwurf informiert und um eine Stellungnahme bis zum 03.05.2019 gebeten:

Behörde,
Träger öffentlicher Belange,
Nachbargemeinde
Antwort
vom
Anregungen, Einwendungen, Hinweise
Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
08.04.2019
TOP 4.1
Landratsamt Main-Spessart, Regionaler Planungsverband, Karlstadt
10.04.2019
TOP 4.2
Landratsamt Würzburg
03., 10. und  22.05.2019
TOP 4.3
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, Aschaffenburg
29.04.2019
TOP 4.4
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Referat BQ, München
Keine Äußerung innerhalb der Frist
Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg
13.04.2019
TOP 4.5
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Würzburg
Keine Äußerung innerhalb der Frist
Kreisbrandrat Reitzenstein, Würzburg
Keine Äußerung innerhalb der Frist
„Team Orange“ - Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
10.04.2019
TOP 4.6
Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH
Keine Äußerung innerhalb der Frist
Zweckverband Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg
Keine Äußerung innerhalb der Frist
Mainfranken Netze GmbH, Würzburg
09.04.2019
TOP 4.7
Bund Naturschutz in Bayern e. V., Würzburg
15.04.2019
TOP 4.8
Landesbund für Vogelschutz, Veitshöchheim
Keine Äußerung innerhalb der Frist
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3
21.03.2019
TOP 4.9
DFS - Deutsche Flugsicherung GmbH
24.04.2019
TOP 4.10
Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern (SG 25)
02.04.2019
TOP 4.11

Für die Stellungnahme zum Bauplanungsrecht/Städtebau und zum Denkmalschutz bat das Landratsamt Würzburg um eine Verlängerung der Äußerungsfrist bis zum 13.05.2019. Nach erfolgter Abstimmung mit dem Landratsamt Würzburg, Immissionsschutz, erfolgte mit Schreiben vom 22.05.2019 eine ergänzende Stellungnahme zum Immissionsschutz, welche ebenfalls Berücksichtigung findet.

Es ist davon auszugehen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange, die innerhalb der gesetzten Frist von ihrem Recht, sich zur Planung zu äußern, keinen Gebrauch gemacht haben, oder die sich einverstanden mit der Planung geäußert haben bzw. die die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis genommen haben, nicht berührt werden.

Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter TOP 6.1 bis 6.11 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Anregungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.

Datenstand vom 18.07.2019 11:04 Uhr