Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan über die 3. Änderung (Gesamtüberarbeitung | HITech Park) des Urplanes "Gewerbegebiet Südlich der B27 - Erweiterung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Main-Spessart, Regionaler Planungsverband, Karlstadt vom 10.04.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 09.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.07.2019 ö 6.2

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

1. In Planung befindliches Trinkwasserschutzgebiet
Das Planvorhaben liegt nach hiesigem Stand in dem in Planung befindlichen Trinkwasserschutzgebiet ,,Zeller Quellstollen“ (Zone Ill).
Gemäß den Grundsätzen 7.2.1 und 7.2.2 LEP soll darauf hingewirkt werden, dass das Wasser seine Funktionen im Naturhaushalt auf Dauer erfüllen kann. Grundwasser soll bevorzugt der Trinkwasserversorgung dienen; Tiefengrundwasser soll besonders geschont und nur für solche Zwecke genutzt werden, für die seine speziellen Eigenschaften notwendig sind. Nach Ziel B XI 2, 2.1 und 2.2 RP2 soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerung mit einwandfreiem Wasser zukunftssicher versorgt wird; für die Trinkwasserversorgung bereits genutzte Grund- und Quellwasservorkommen sollen gegenüber konkurrierenden Interessen vorrangig geschützt werden.
Der Stellungnahme der zuständigen Wasserwirtschaftsbehörde ist daher ein besonderes Gewicht beizumessen. Nur sofern von Seiten der zuständigen Wasserwirtschaftsbehörde keine Einwände bestehen bzw. diese der Planung zustimmt, werden im Hinblick auf das vorgenannte, geplante Trinkwasserschutzgebiet keine Einwendungen erhoben.

2. Regionaler Grünzug
Das Plangebiet berührt einen Regionalen Grünzug (Ziel B I 3.1.1 in Verbindung mit Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ des Regionalplans der Region Würzburg, RP2). Der Grünzug erstreckt sich von den Waldbeständen am Nikolausberg über die freizuhaltenden Grün- und Freiflächen regionaler Bedeutung bis zum Wald am „Büchelberg“ (FFH-Gebiet ,,lrtenberger und Guttenberger Wald“). Die freizuhaltenden Grün- und Freiflächen werden im Norden von den Gewerbe- und Wohnbauflächen in Höchberg und im Süden von den Wohnbauflächen am Roßberg begrenzt. Sie umfassen einen Landschaftsausschnitt im unmittelbaren Anschluss an die Siedlungsflächen, der durch Hanglagen mit einem kleinparzellierten Nutzungswechsel gekennzeichnet ist (Äcker, extensives Grünland, Streuobstbestände, Feldgehölze, Hecken - teils in der amtlichen Biotopkartierung erfasst). Die angrenzende Hochfläche ist weitgehend gehölzfrei und wird ackerbaulich genutzt. Der Grünzug trägt entsprechend Ziel B I 3.1.2 RP2 i. V. m. Ziel B II 2.1 RP2 dazu bei, die Siedlungsbereiche zu gliedern und somit Ordnungs-funktionen zu erfüllen und stellt Frei- und Erholungsflächen zwischen den aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten als Regenerationsflächen bereit. Die Freiflächen regionaler Bedeutung fungieren zudem als klimaökologische Ausgleichsräume und Kaltluftleitbahn (Talhang) und können die Wärmebelastung in den Siedlungsflächen verringern.
Der Grünzug ist nicht allein durch seine siedlungsgliedernde Funktion begründet, sondern soll auch eine ökologisch-funktionale Zuordnung der Freiräume (Verbund Wald am Nikolausberg über Freiflächen / strukturreiche Hangbereiche zum Guttenberger Wald) gewährleisten. Entsprochen werden kann dem durch den Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt (Biotopschutz / Sicherung von Trittsteinbiotopen) und der Entwicklung eines Verbundes dieser Lebensräume. Der Grünzug trägt demnach zum Aufbau eines Biotopverbundsystems gemäß Ziel B I 3.1.1 RP2 und Ziel 7.1.6 LEP bei. In den Grün- und Freiflächen regionaler Bedeutung sollen nur Vorhaben zulässig sein, die die Funktionen des Grünzuges nicht beeinträchtigen (Ziel B I 3.1.2 RP2).
Hierzu ist festzustellen, dass mit der geplanten Oberplanung der noch nicht bebauten Grundstücke (Schließung von Baulücken) die Zielvorgabe der Vermeidung des Zusammenwachsens der Orte nicht berührt wird. Auch wird die Freifläche zwischen dem Gewerbegebiet und den Siedlungsbereichen am Roßberg nicht eingeengt, so dass die siedlungsgliedernden Funktionen und die klimatischen Ausgleichsfunktionen sowie die ökologisch-funktionale Zuordnung der Freiräume (Biotopverbundsystem) erhalten werden können. Mit den geplanten Eingrünungsstreifen im Süden und Westen des Geltungsbereichs kann ein Übergangsbereich von bebauter Flache zur freien Landschaft geschaffen und hiermit dem Ziel B I 3.1.5 RP2 Rechnung getragen werden. Bei Realisierung der nun vorgeschlagenen Bebauung wäre die maximal mögliche Ausdehnung des Gewerbegebietes in Richtung Süden erreicht. Eine weitergehende bauliche Entwicklung widerspräche dem Ziel B 13.1.1.2 RP2.

3. Hinweise
Im Hinblick auf Punkt 2.2 der Begründung zum Bebauungsplanentwurf weisen wir daraufhin, dass seit dem 01.03.2018 das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) in Kraft ist. Demnach ist der Markt Höchberg als Unterzentrum einem Grundzentrum gleichgestellt (vgl. § 2 der Verordnung zum LEP; entsprechend werden derzeit auch die Regionalpläne angepasst).
Aktuelle Kartengrundlagen stehen u. a. unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/assets/3/6/rpl/ rp2/raumstruktur r2 20180821.pdf.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss fasst zu der Stellungnahme des Landratsamtes Main-Spessart, Regionaler Planungsverband folgenden Beschluss:

zu 1. In Planung befindliches Trinkwasserschutzgebiet
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg wurden in der Stellungnahme vom 29.4.2019 keine Einwände vorgebracht. Es wird darauf hingewiesen, dass häusliche oder gewerbliche Abwässer in eine dichte Sammelentwässerung einzuleiten sind und diese über dem höchsten Grundwasserstand zu liegen kommt.
Von Seiten der Abteilung Wasserrecht am LRA WÜ bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Projekt.

zu 2. Regionaler Grünzug
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Eine weitere bauliche Entwicklung ist derzeit nicht vorgesehen. Die Darstellungen zur Sicherung des regionalen Grünzugs und Biotopvernetzung sind bereits im rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des Markts Höchberg enthalten.

zu 3.  Hinweise
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Begründung „Abschnitt 2.2 Übergeordnete Planvorhaben“ wird entsprechend konkretisiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2019 11:04 Uhr