Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan über die 3. Änderung (Gesamtüberarbeitung | HITech Park) des Urplanes "Gewerbegebiet Südlich der B27 - Erweiterung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, Aschaffenburg vom 29.04.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 09.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.07.2019 ö 6.4

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

1. Wasserversorgung, Grundwasserschutz
Das Vorhaben liegt im Einzugsgebiet der Zeller Quellstollen. Das häusliche oder gewerbliche Abwasser ist in eine dichte Sammelentwässerung einzuleiten und sollte über dem höchsten Grundwasserstand zum Liegen kommen.
Es ist auf eine mengen- und druckmäßig ausreichende Wasserversorgung zu achten. Der Anschluss an das Ortsnetz ist mit dem Wasserversorger Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) abzustimmen.

2. Altlasten
Verdachtsflächen und Altlasten im Sinne des § 2 BBodSchG sind uns im Planbereich nicht bekannt. Sollten im Zuge der weiteren Erschließungsarbeiten Verdachtsflächen im Sinne des § 2 Abs. 3 BBodSchG angetroffen werden, sind diese in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde zu erkunden. Auf Nr. 4.1.1.4 BayBodSchVwV wird diesbezüglich verwiesen.

3. Oberflächengewässer
Es sind weder Überschwemmungsgebiete noch Oberflächengewässer von der Planung betroffen.

4. Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung
Nach den Erläuterungen des planenden Ingenieurbüros ist es vorgesehen, die Entwässerung des hinzukommenden Gewerbegebiets über die bestehende Mischwasserkanalisation zu gewährleisten. Das anfallende Abwasser wird durch die Zentralkläranlage der Stadt Würzburg gereinigt. Es wird damit eine dem Stand der Technik entsprechende Abwasserbeseitigung sichergestellt.

Weiter gehen wir davon aus, dass sich aufgrund der Erweiterung der versiegelten Flächen der Abwasseranfall des verunreinigten Niederschlagswassers erhöhen wird. Die Einleitung des Oberflächenwassers von Lager- und Erschließungsflächen in den Schmutzwasserkanal der Ortschaft Höchberg ist, aufgrund von anzunehmender Verschmutzung durch den PKW- und LKW-Verkehr und der Lage im Einzugsgebiet einer Trinkwasserversorgung, aus wasserwirtschaftlicher Sicht notwendig. Insofern besteht Einverständnis mit der Entwässerung im Mischsystem.

Bei der abwassertechnischen Erschließung ist zu prüfen, ob das weiterführende Netz mit seinen Sonderbauwerken (z. B Regenüberläufe, Regenüberlaufbecken) ausreichend leistungsfähig ist, um das hinzukommende häusliche Schmutzwasser abzuführen. Insbesondere sollte geprüft werden, ob das Vorhaben in der aktuellen Kanalisationsplanung nach Flächenumgriff, Versiegelungsgrad und Abwasseranfall entsprechend berücksichtigt ist.

Es ist darauf zu achten, dass Fremdwasser (Quell-, Drän- und Schichtwasser sowie Niederschlagswasser aus Außeneinzugsgebieten) nicht der Kanalisation und somit der Kläranlage zufließt. Fremdwasser ist getrennt von der Kanalisation abzuleiten.

Das Landratsamt Würzburg (Wasserrecht) erhält eine Kopie dieser Stellungnahme.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss fasst zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, folgenden Beschluss:

zu 1. Wasserversorgung, Grundwasserschutz
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und auf nachgelagerter Ebene berücksichtigt.

zu 2. Altlasten
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und auf nachgelagerter Eben e berücksichtigt.

zu 4. Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und auf nachgelagerter Ebene berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Thomas Scheder nicht anwesend.

Datenstand vom 18.07.2019 11:04 Uhr