Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan über die 3. Änderung (Gesamtüberarbeitung | HITech Park) des Urplanes "Gewerbegebiet Südlich der B27 - Erweiterung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Mainfranken Netze GmbH, Würzburg vom 09.04.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 09.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 09.07.2019 ö 6.7

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Aus Sicht der Mainfranken Netze GmbH bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen den genannten Bebauungsplan.
Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die bestehenden Versorgungseinrichtungen nicht beeinträchtigt und falls erforderlich gesichert werden. Die Versorgung mit Strom für Netzanschlüsse bis 30kW kann aus dem bestehenden Netz erfolgen. Anschlüsse größerer Leistung sind gesondert mit uns zu klären. Die öffentlichen Verkehrswege innerhalb geschlossener Ortsanlagen müssen Iaut Art. 51 Abs. 1BayStrWG beleuchtet werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Herrn Klopf, 0931 361085 oder Herrn Kraus, 0931 361779, in Verbindung. Sollten Umverlegungen von Versorgungseinrichtungen erforderlich werden, so regelt sich die Kostenträgerschaft nach dem Verursacherprinzip, sofern nicht andere vertragliche Regelungen bestehen.

Die Belange des Trinkwasserschutzes der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH sind nicht betroffen.

Bei einer Bepflanzung muss darauf geachtet werden, dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher einen Mindestabstand von 2,5 m zu unseren bestehenden Versorgungsleitungen haben. Grundsätzlich sind hierbei die Festlegungen der DIN 18920 sowie die DVGW-Arbeitsblätter GW 125, G 462 und W 403 einzuhalten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Hinweise der Mainfranken Netze GmbH zur Kenntnis und berücksichtigt diese auf nachgelagerter Ebene. Weiter wird festgestellt, dass sich die Leitungen im Bereich der vorhandenen Erschließungsstraße befinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Thomas Scheder nicht anwesend.

Datenstand vom 18.07.2019 11:04 Uhr