Die Bauwerber planen das bestehende Satteldach mit 29 Grad Dachneigung abzubrechen und ein Satteldach mit 42 Grad Dachneigung neu zu errichten. Das Dachgeschoss soll dann ausgebaut werden. Hierfür sind laut Schreiben des Antragstellers folgende Befreiungen/Abweichungen erforderlich.
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Vorgabe Bebauungsplan
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Abweichung
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Dachgaube:
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Giebel-, Walm-, Schlepp- und Dreiecksgauben
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Flachgeneigte (DN 3°) Schleppgaube
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Dacheindeckung:
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Rot-rotbraun
Gras- oder Solardach
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Schiefergrau/anthrazit
Ziegeleindeckung
Blecheindeckung (Gaube)
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Geschossflächenzahl:
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0,5
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Überschreitung um 5,4% auf 0,527
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Abstandsfläche:
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Abstandsflächen sind auf dem Baugrundstück einzuhalten
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Bestandsgebäude wird durch Veränderung der Dachneigung erhöht
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Beratung:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2019 über eine Bauvoranfrage zu o.g. Bauantrag beraten und folgenden Beschluss gefasst:
„Dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines neuen Satteldaches, ca. zur Hälfte außerhalb der Baugrenzen, wird zugestimmt.
Mit der erforderlichen Befreiung für die Errichtung von Flachdachgauben besteht Einverständnis.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Nachbarbeteiligung nicht vorliegt und über die erforderliche beantragte Abweichung von den Abstandsflächen das Landratsamt Würzburg entscheiden muss. Der Markt Höchberg stimmt einer erforderlichen Abweichung der Abstandsflächen zu.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass das gemeindliche Einvernehmen erst nach Fertigstellung der Erschließungsarbeiten erteilt werden kann, da erst zu diesem Zeitpunkt eine gesicherte Erschließung vorhanden ist.
Abstimmung: 9 : 0“
Bei der Vorprüfung des heute vorliegenden Antrages wurde Folgendes festgestellt:
- Es fehlen die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung.
- Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, siehe hierzu auch das Schreiben des Antragstellers vom 10.09.2019, Mail vom 08.02.2019 und Plankopf vom 30.03.2006.
- Der Antrag des Antragstellers auf Befreiung vom 16.08.2019 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
- Das bestehende Wohnhaus liegt ca. zur Hälfte außerhalb der Baugrenzen und somit wird das neu geplante Dachgeschoss auch außerhalb der Baugrenzen geplant.
- Die Abstandsflächen können nicht komplett auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden (siehe hierzu auch Antrag auf Befreiung vom Antragsteller).
- Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ)
beträgt 0,35/0,525.
- Die geplante GRZ beträgt 0,55.
- Die zulässige GFZ beträgt 0,5.
- Die geplante GFZ beträgt 0,52.
- Zulässig sind Giebel-, Walm-, Schlepp- oder Dreiecksgauben. Der Bauwerber plant eine Flachdachgaube. Auch hierfür ist eine Befreiung erforderlich.
Nach Mitteilung der Tiefbauabteilung des Marktes Höchberg ist die Fertigstellung der Erschließung für das 2. Quartal 2020 geplant. Erst nach Fertigstellung der Arbeiten kann der Markt Höchberg die gesicherte Erschließung dem Landratsamt Würzburg bestätigen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen gemäß Antrag auf Vorbescheid vom April 2019 zuzustimmen.
Nachdem die Erschließung zurzeit noch nicht gesichert ist, bittet die Verwaltung um Ermächtigung dem Bauantrag ca. 8 Wochen vor Fertigstellung der Erschließungsarbeiten mit positiver Stellungnahme an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterleiten zu dürfen.