Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-041; Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit einem Kellergeschossund 2 Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1265/39, Alte Steige 13e, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.10.2019 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Das geplante Gebäude ist mit Garagengeschoss, einem KG, EG, OG und einem Penthouse mit Flachdach vorgesehen.

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 über eine Anfrage für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf o.g. Grundstück beraten.

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Mit der Planung und Erstellung von Flachdach, z.T. begrünt, besteht Einverständnis.
  2. Mit zwei Vollgeschossen bestehend aus einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss sowie einem untergeordneten und stark zurückgesetzten Penthouse-Geschoss besteht ausnahmsweise ebenfalls Einverständnis.
  3. Eine Aussage zur Abstandsfläche kann vom Markt Höchberg nicht getroffen werden, da eine Abweichung nur von der Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, erteilt werden kann. Eine Überschreitung der Abstandsfläche über die Straßenmitte hinaus, wird allerdings aus Sicht des Marktes Höchberg, nicht positiv gesehen.
  4. Mit einer geplanten GFZ von 0,777 besteht kein Einverständnis. Diese soll max. 0,7 sein.
  5. Mit einer GRZ von 0,418 besteht ebenfalls kein Einverständnis. Dies soll bei max. 0,4 liegen.
  6. Mit einer Reduzierung des erforderlichen Stauraumes von 3,0 m besteht kein Einverständnis.

Abstimmung: 10 : 0“

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Der Bauwerber teilt mit Schreiben vom 16. September 2019 mit, dass die Nachbarbeteiligung zurzeit auf einem separaten Plansatz durchgeführt wird.
Die Planunterlagen entsprechen grundsätzlich der vorgenannten und zugestimmten Anfrage.

Zu 1.
Der Bauwerber plant das mit vorgenanntem Beschluss zugestimmte Flachdach.

Zu 2.
Der Bauwerber plant, wie im vorgenannten Beschluss zugestimmt, ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein stark zurückgesetztes Penthouse-Geschoss.

Zu 3.
Das Gebäude wurde so zurückgesetzt, dass die Abstandsfläche nicht über die Straßenmitte hinausläuft. Das Landratsamt Würzburg wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die Abstandsflächen zu überprüfen.

Zu 4.
Mit einer geplanten GFZ von 0,777 bestand kein Einverständnis. Diese sollte maximal 0,7 sein. Der Bauwerber plant eine GFZ von 0,69.

Zu 5.
Mit einer GRZ von 0,418 bestand ebenfalls kein Einverständnis. Diese sollte maximal bei 0,4 liegen. Der Bauwerber plant eine GRZ vom Hauptgebäude mit 0,4. Diese 0,4 darf durch Nebenanlagen (Zufahrten, Zugänge usw.) nach der Baunutzungsverordnung von 1990 um 50 % überschritten werden, das entspricht einer GRZ von 0,6. Der Bauwerber plant eine GRZ von 0,4 für das Hauptgebäude und für die komplette Befestigung eine GRZ von 0,78.

Zu 6.
Der Bauwerber hat den Stauraum auf 3,23 m vergrößert. Dies entspricht der Garagenverordnung.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 08.10.2019 wird hingewiesen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, nochmals mit dem Bauherrn oder seinem Architekten ein Gespräch zu führen und darauf hinzuwirken, dass die geplante GRZ von 0,78 reduziert wird und die Rücknahme der Gebäudefront im 4. Obergeschoss so erfolgt, dass sich der Rücksprung der Anfrage vom 13.11.2018 anpasst.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2019 08:26 Uhr