Antrag auf Vorbescheid Nr. 2019-051; Abbruch eines Einfamilienwohnhauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1265/6, Rübezahlweg 13, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.12.2019 ö 1.7

Sachverhalt

Der Bauwerber plant das bestehende Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/6 abzubrechen und im Anschluss daran das Grundstück zu teilen. Auf dem südlichen Grundstücksteil soll dann ein Fünffamilienwohnhaus errichtet werden.

Das Begleitschreiben des Architekten vom 29.11.2019 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

       Laut Aussage des Antragstellers soll das bestehende Grundstück Fl.-Nr. 1265/6, welches momentan talseits an der „Alten Steige“ und bergseits am „Rübezahlweg“ anliegt, geteilt werden. Auf der südlichen Teilfläche (900 m²) plant der Antragsteller ein Mehrfamilienwohnhaus mit fünf Wohneinheiten.
       Für den Antrag auf Vorbescheid verzichtet der Antragsteller auf eine Nachbarbeteiligung.
       Der Bauwerber plant ein Untergeschoss und ein Erdgeschoss als Vollgeschoss. Das Dachgeschoss ist, laut Aussage des Architekten, kein Vollgeschoss.
       Die geplante GRZ beträgt 0,35/0,61 und die geplante GFZ beträgt 0,49.
       Die für das Bauvorhaben erforderlichen zehn Stellplätze wurden in Form eines Parkdecks mit vier Stellplätzen im Untergeschoss, vier Stellplätzen auf dem Parkdeck und zwei Stellplätzen auf der Grundstücksfläche nachgewiesen.

Beschluss

Einer Bebauung des Grundstückes mit fünf Wohneinheiten, zehn Stellplätzen, einer GRZ von 0,35/0,61 sowie einer GFZ von 0,49 wird zugestimmt. Die Einfahrtssituation und die Anordnung des Stellplatzes Nr. 7 sind nochmals zu prüfen und mit dem Bauantrag funktional nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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Auf Grund der schwierigen Verkehrsverhältnisse  in der „Alten Steige“ wird seitens des Gremiums darum gebeten, mit dem Eigentümer des Grundstückes Fl.-Nr. 1265/6 Kontakt bezüglich der Abtretung einer Teilfläche für die Verbreiterung der Straße (Ausweich- bzw. Wartefläche) aufzunehmen.


Marktgemeinderat Timo Koppitz verlässt die Sitzung.

Datenstand vom 17.12.2019 13:02 Uhr