Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung" | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Anlass der Planung ist die Absicht des Marktes Höchberg den bestehenden Wertstoffhof des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Landkreis Würzburg zu erweitern, um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten. Der Bau- und Umweltausschuss hat deshalb in seiner Sitzung am 15.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 29.05.2018 ortsüblich bekannt gemacht und das weitere Verfahren durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie das Scopingverfahren nach § 2 Abs. 4 wurde im Juni/Juli 2018 durchgeführt.
Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.10.2018 mit den im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen befasst, den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 16.10.2018 gebilligt und beschlossen, die weitere Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligungen durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde deshalb in der Zeit vom 14.11.2018 bis einschließlich 21.12.2018 im Rathaus zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Seitens der Öffentlichkeit wurden in dieser Zeit acht Anregungen, Bedenken und Hinweise vorgebracht. Diese sind unter TOP 4.1 bis 4.8 beschlussmäßig zu behandeln.
Parallel hierzu wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die nachfolgend aufgeführten Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit Schreiben vom 12.11.2018 über den Bebauungsplanentwurf informiert und um die Abgabe einer Stellungnahme bis zum 21.12.2018 gebeten; das Landratsamt Würzburg erhielt auf Anfrage eine Fristverlängerung bis zum 18.01.2019.
Behörde,
Träger öffentlicher Belange,
Nachbargemeinde
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Antwort
vom
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Anregungen,
Einwendungen, Hinweise
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Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
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17.12.2018
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TOP 4.9
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Landratsamt Main-Spessart, Regionaler Planungsverband, Karlstadt
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17.12.2018
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TOP 4.10
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Landratsamt Würzburg
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18.01.2018
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TOP 4.11
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Würzburg
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19.11.2018
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TOP 4.12
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Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
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23.11.2018
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TOP 4.13
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Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, Aschaffenburg
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17.12.2018
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TOP 4.14
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Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Bayerischer Bauernverband, Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Mainfranken Netze GmbH, Würzburg
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20.11.2018
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TOP 4.15
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Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg
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20.11.2018
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TOP 4.16
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Zweckverband Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Staatliches Bauamt, Würzburg
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26.11.2018
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TOP 4.17
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Kreisbrandrat Reitzenstein, Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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„Team Orange“ - Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Bund Naturschutz in Bayern e. V., Würzburg
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Gemeinde Eisingen
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12.12.2018
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TOP 4.18
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Gemeinde Kist
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04.12.2018
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TOP 4.19
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Gemeinde Waldbüttelbrunn
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Keine Äußerung innerhalb der Frist
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Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter TOP 4.9 bis 4.19 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Anregungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.
Es ist davon auszugehen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange, die innerhalb der gesetzten Frist von ihrem Recht, sich zur Planung zu äußern, keinen Gebrauch gemacht haben, oder die sich einverstanden mit der Planung geäußert haben bzw. die die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis genommen haben, nicht berührt werden.
Datenstand vom 17.12.2019 13:02 Uhr