Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Hinweise und Anregungen zur Kenntnis und berücksichtigt diese wie folgt:
Zu Pkt. 3.5 | Verkehrsflächen
Um die Befahrbarkeit der verlagerten „Alten Straße“ durch große landwirtschaftliche Maschinen und damit die Erreichbarkeit der angrenzenden landwirtschaftlichen Flur südöstlich von Höchberg weiterhin zu gewährleisten, wird der Anregung gefolgt und die Planung (Planzeichnung, Festsetzungen und Begründung) wie folgt angepasst (vgl. Vorhabensplanung Wertstoffhof in der Anlage 1 zur Begründung zum Bebauungsplan):
Der geplante Weg wird in nordwestliche Richtung verbreitert und die Grundstücksflächen von Wertstoffhof und Bauhof entsprechend angepasst, sodass der Weg über eine Wegebreite von mindestens 4,50 m bis 6,00 m, entsprechend der bisherigen Breite, verfügen wird. Hierdurch kann für den Begegnungsfall von landwirtschaftlichen Maschinen mit einer Breite von bis zu 3,50 m mit Fußgängern und Fahrradfahrern auch im ca. 30,00 m langen schmalsten Abschnitt mit 4,50 m Breite ausreichend Platz zur Verfügung gestellt werden.
Geplante Steigungen von max. 7,5 % liegen dabei unterhalb der zulässigen Höchstlängsneigung für Hauptwirtschaftswege mit geringem Schwierigkeitsgrad der Befahrbarkeit. Die Anforderungen der „Richtlinien für den Ländlichen Wegebau (RLW) - Teil 1: Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege“ an einen Hauptwirtschaftsweg (Fahrbahnbreite von i. d. R. 3,50 m bei einer Kronenbreite von i. d. R. 5,00 m, vgl. RLW Kap. 2.5.7) können somit in Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten im überwiegenden Teil im Regelausbau erfüllt werden. Zur Einmündung in die Otto-Hahn-Straße ist nach Süden ebenfalls eine Verbreiterung der Verkehrsfläche über das Grundstück Fl.-Nr. 3215/1 geplant, zur Ausfahrt nach Nordwesten sind im Anschluss an die erforderliche Stützmauer - die geplante Straße weist hier bereits einen verbreiterten Querschnitt von ca. 8,60 m auf - entsprechende Flächen im Bereich des jetzigen Gehsteigs vorgesehen. Es ist somit keine Verschlechterung gegenüber der bestehenden Situation zu erwarten.
Der entstehende Höhenunterschied zwischen geplantem Weg und angrenzendem Grundstück Fl.-Nr. 3215 wird durch Böschungen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3214/1 ausgeglichen. Zum Betriebsgelände des Wertstoffhofs (Fl.-Nr. 3213) ist auf einer Länge von ca. 60,00 m von der Einmündung in die Otto-Hahn-Straße aus der Bau einer Stützmauer erforderlich.
Darüber hinaus wird auf die fachliche Bewertung der Stellungnahme vom 29.06.2018 und die Beschlussfassung vom 16.10.2018 verwiesen.
Beschlussfassung vom 16.10.2018
„Die Erschließung des landwirtschaftlichen Anwesens in der Otto-Hahn-Straße 11 ist auch zukünftig gesichert und kann weiterhin über das Flurstück Nr. 3215/1 entsprechend des eingetragenen Geh- und Fahrtrechts erfolgen.
Das Verkehrsaufkommen auf der „Alten Straße“ wird sich künftig auf täglich etwa 2 LKW-Fahrten zur Containerentleerung sowie landwirtschaftlichen Verkehr beschränken, weshalb nicht von einer erhöhten Unfallgefahr auszugehen ist.
Die Erweiterung des Betriebsgeländes trägt grundsätzlich zur Entzerrung der Verkehrsströme bei. Die Zufahrt auf das Bauhofgelände wird weiter westlich verlegt, getrennt zu der des Wertstoffhofgeländes.
Durch die Erweiterung des Wertstoffhofs werden die Betriebsabläufe optimiert: durch ein vergrößertes Wertstoffhofgelände mit getrennter Ein- und Ausfahrt für Kunden werden Wartemöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum nicht (mehr) benötigt, der Wartebereich findet sich auf dem Betriebsgelände selbst. Sollte der Wartebereich auf dem Betriebsgelände zu Stoßzeiten u. U. nicht ausreichen, könnten vereinzelt Kunden in der Otto-Hahn-Straße warten. Dies wird jedoch nicht dauerhaft der Fall sein, weshalb es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen wird.
Behinderungen der Ein- und Ausfahrt zum landwirtschaftlichen Anwesen sind somit nicht zu erwarten.“
Zu Pkt. 3.8 | Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
Der Hinweis wird vom Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis genommen.
Der durch die Verlagerung der „Alten Straße“ entstehende Höhenunterschied zwischen geplantem Weg und angrenzendem Grundstück Fl.-Nr. 3215 wird durch Böschungen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3214/1 ausgeglichen. Eine Beanspruchung des Flurstücks Nr. 3215 zum Geländeausgleich ist somit nicht beabsichtigt. Auch der Höhenunterschied zwischen Wegefläche und Grundstück Fl.-Nr. 3214/4 wird durch Böschungen abgefangen. Zum Betriebsgelände des Wertstoffhofs (Fl.-Nr. 3213) ist auf einer Länge von ca. 60,00 m von der Einmündung in die Otto-Hahn-Straße aus der Bau einer Stützmauer erforderlich.
Die Anregung zur Begrünung dieser Stützmauer wird zur Kenntnis genommen. Die Möglichkeit einer Begrünung ist im Rahmen der Erschließungsplanung zur Herstellung des Weges Fl.-Nr. 3214/1 bzw. der Bauausführung zu prüfen (Vermeidung von Beeinträchtigungen des Weges). Grundsätzlich werden durch den Bebauungsplan keine Einschränkungen einer möglichen Begrünung getroffen.