Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes (BayKiBiG) - Bedarfsplanung Krippen- und Kindergartenplätze 2019
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung, 01.10.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt-, Finanz- und Personalausschuss | Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung | 01.10.2019 | ö | 2 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist der Markt Höchberg verpflichtet, einen kommunalen Bedarfsplan zu erstellen. Dieser muss regelmäßig aktualisiert werden.
Den Mitgliedern des HFPA wird die örtliche Bedarfsplanung für das Jahr 2019 vorgestellt. Von der Verwaltung werden die Eckpunkte im Einzelnen nochmals ausführlich erläutert.
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss nimmt die vorgelegte örtliche Bedarfsplanung 2019 für den Krippen- und Kindergartenbereich zustimmend zur Kenntnis.
Datenstand vom 31.10.2019 14:28 Uhr