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HH-Ansatz
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Aufgabenart
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Haushaltsrechtlich nicht relevant.
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Erläuterung:
Die Bauwerberin plant das bestehende 2-geschossige Wohnhaus mit einem Satteldach mit flacher Dachneigung abzubrechen und ein neues 2-geschossiges Gebäude mit einem Satteldach mit 40° Dachneigung (wie das Nachbargebäude Haus Nr. 16) zu erstellen.
Beratung:
Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
- Der Abstandsflächenplan und die Erklärung über die Abstandsflächenübernahme fehlen.
- Die Nachbarbeteiligung fehlt.
- Das heutige Grundstück Fl.-Nr. 266/6 und die Fl.-Nr. 266 waren früher ein Grundstück mit der Fl.-Nr. 266/6. Nach Aussage des Antragstellers wurde das Grundstück im Jahr 1998 im Zuge von Erbauseinandersetzungen geteilt.
- Nach der vorgelegten Kopie der Dienstbarkeiten (Geh- und Fahrtrecht sowie Versorgungsleitungsrecht) hat das Grundstück Fl.-Nr. 266/6 das Geh- und Fahrtrecht sowie Versorgungsleitungsrecht an den Grundstücken 265, 265/9 und 265/2. Ein Lageplan, der die Grundstückszuschnitte zum Zeitpunkt der Eintragung der Dienstbarkeiten dokumentiert, fehlt. Somit hat das Grundstück Fl.-Nr. 266 keine gesicherte Erschließung.
Soweit festgestellt, liegt für das Haus Nr. 16 a folgende Erschließung vor:
- Wasserversorgung über die Grundstücke Fl.-Nrn. 265, 265/9, 265/2 und 265/3, rechtlich nicht gesichtet
- Stromversorgung über die Grundstücke Fl.-Nrn. 265, 265/9, 265/2 und 265/3, rechtlich nicht gesichtet
- Gasversorgung nicht vorhanden
- Zufahrt über die Grundstücke Fl.-Nrn. 265, 265/9, 265/2 und 265/3, rechtlich nicht gesichtet
Auch wenn die Planung sich städtebaulich grundsätzlich in die Umgebung einfügt, muss die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss empfehlen der Anfrage nicht zuzustimmen, da die erforderliche Erschließung nicht gesichert ist.
Das Schreiben des Nachbarn von Fl.-Nr. 266/8 wird dem Bau- und Umweltausschuss inhaltlich zur Kenntnis gegeben.