Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-041; Neubau eines 5-Familien- und eines 3-Familienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/6, Rübezahlweg 13, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 1.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Der Bauwerber plant auf o. Grundstück den Neubau eines 5-Familienwohnhauses mit Carportanlage und Erschließung von der Straße „Rübezahlweg“, sowie den Neubau eines 3-Familienwohnhauses mit Tiefgarage und Erschließung von der Straße „Alte Steige“.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 10.12.2019 wurde bereits über den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses beraten und folgender Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 10.12.2019

„Einer Bebauung des Grundstückes mit fünf Wohneinheiten, zehn Stellplätzen, einer GRZ von 0,35/0,61 sowie einer GFZ von 0,49 wird zugestimmt. Die Einfahrtssituation und die Anordnung des Stellplatzes Nr. 7 sind nochmals zu prüfen und mit dem Bauantrag funktional nachzuweisen.
Abstimmung: 10 : 0
Auf Grund der schwierigen Verkehrsverhältnisse in der „Alten Steige“ wird seitens des Gremiums darum gebeten, mit dem Eigentümer des Grundstückes Fl.-Nr. 1265/6 Kontakt bezüglich der Abtretung einer Teilfläche für die Verbreiterung der Straße (Ausweich- bzw. Wartefläche) aufzunehmen.“

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück und das Umfeld als WA-Gebiet dargestellt.
- Alle Nachbarn haben dem Bauantrag nicht zugestimmt.
- Nach der BauNVO 1990 ist eine GRZ von 0,40 zulässig. Diese darf für Nebenanlagen um 50 % überschritten werden. Geplant ist eine GRZ von 0,33 und mit Nebengebäude eine GRZ von 0,45.
- Nach der BauNVO 1990 ist eine GFZ von 1,2 zulässig. Geplant ist eine GFZ von 0,79.
- Geplant ist ein Kniestock von 0,50 m.
- Aufgrund der Straßenbreite der Straße „Alte Steige“ ist der Radius von der Zu- und Ausfahrt in diese Straße nicht ausreichend. Ebenso der Stauraum und die Sichtfläche in die Straße.
- Für die Erstellung der geplanten Gebäude sind umfangreiche Geländeveränderungen/Abgrabungen erforderlich. Ein übergangsloser Übergang des Geländes zu den Nachbargrundstücken ist nach Ansicht der Verwaltung nicht möglich. Hierzu wird auch auf die vielen erforderlichen Stützmauern im Plan „2. OG, Alte Steige“ verwiesen.
- Die Straßenhöhen und die Höhen an der Grundstücksgrenze fehlen in den Ansichten für Haus „A“. Soweit nachvollziehbar ist der First von Haus „A“ 16,50 m über der Straße „Alte Steige“.
- Für die Erstellung der Parkplätze und der Carportanlage zu Haus „B“ fehlen die Ansichten an den Grundstücksgrenzen zu den Nachbarn mit Vermassung der vorhanden und geplanten Höhen des Geländes und der Stützmauern (Auffüllung/Abgrabung) sowie der Zu- und Abfahrt in den Rübezahlweg.
- Im Vergleich zu der umliegenden Bebauung ist die geplante Bebauung zu massiv, siehe auch die hierfür erforderlichen Geländeveränderungen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da er sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das geplante Bauvorhaben ist nach Auffassung des Marktes Höchberg städtebaulich nicht vertretbar, auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen und den öffentlichen Belangen.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 13.07.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2021 08:19 Uhr