Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; 6. Änderung des Bebauungsplanes "Mehle II" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH, Schreiben vom 29.01.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.04.2018 ö 7.6

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Aus Sicht der Mainfranken Netze GmbH bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen den genannten Bebauungsplan.
Im Bereich Ihrer Maßnahme kann es aufgrund unserer vorhandenen Versorgungseinrichtungen zu Beeinträchtigungen bei der Bauausführung kommen. Eventuell erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind vor Ort im Detail zu klären. Ansprechpartner hierfür ist Herr Weide, 0931 361476.

Die Versorgung mit Strom für Netzanschlüss e bis 30 kW kann aus dem beste­henden Netz erfolgen. Anschlüsse größerer Leistung sind gesondert mit uns zu klären.
Entstehen im Bereich der Baumaßnahme öffentliche Verkehrswege, so sind diese zu beleuchten. Ansprechpartner hierfür sind Herr Klopf, 09313 361085 und Herr Kraus, 0931 361779.
Sollten Umverlegungen von Versorgungseinrichtungen erforderlich werden, so regelt sich die Kostenträgerschaft nach dem Verursacherprinzip, sofern nicht an­dere vertragliche Regelungen bestehen.

Die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH nimmt hinsichtlich ihrer Belange separat Stellung.
Bei einer Bepflanzung muss darauf geachtet werden, dass Bäume und tiefwur­zelnde Sträucher einen Mindestabstand von 2,5 m zu unseren bestehenden Ver­sorgungsleitungen haben. Grundsätzlich sind hierbei die Festlegungen der DIN 18920 sowie die DVGW-Arbeitsblätter GW 125, G 462 und W 403 einzuhalten.

Anmerkung des Planers
Eine separate Stellungnahme der Trinkwasserversorgung Würzburg liegt nicht vor.
Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Hemmrich, Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH, vom 13.03.2018 ist jedoch davon auszugehen, dass durch die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Aussagen zur Kenntnis. Eine Errichtung von öffentlichen Verkehrswegen innerhalb des Änderungsbereiches ist nicht vorgesehen.
Im Bedarfsfall ist die MFN möglichst frühzeitig in die Planung einzubinden. Der Objektplaner ist hiervon in Kenntnis zu setzen.
Bezüglich der Abstände von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern zu den Versorgungsleitungen wird nachrichtlich ein Hinweis in die Bebauungsplanänderung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2018 13:05 Uhr