Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2018-062; Errichtung einer genehmigungsfreien Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3388/5, Am Ziegelbaum 55, Bebauungsplan "Am Ziegelbaum", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.12.2018 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Für die Erstellung einer genehmigungsfreien Einfriedung in einer Höhe von 1,80 m, zulässig nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan 0,80 m einschließlich 0,30 m Sockel, beantragt die Bauwerberin eine isolierte Befreiung.

Beratung:

Nach der Geschäftsordnung des Marktes Höchberg ist die Verwaltung ermächtigt, isolierte Befreiungen zu erteilen.

Das Schreiben der Antragstellerin vom 29.11.2018 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben. Darin wird mitgeteilt, dass die Bauwerberin eine 1,80 m hohe, genehmigungsfreie Einfriedung aus steingrauen WPC-Paneelen und Pfosten aus gebürstetem Aluminium straßenseitig erstellt hat.

In Ziffer 5 des rechtskräftigen Bebauungsplanes sind Einfriedungen wie folgt festgesetzt:

„Die Höhe der Einfriedungen an der Straßenseite ist bis 0,8 m, einschließlich 0,3 m Sockel ab Oberkante Gehsteig zulässig.
Die Einfriedung an der Straßenseite sind als Mauerwerk, in Bruchsteinen oder in Holz auszuführen.“

Nachdem die Bauwerberin im November 2018 erfahren hat, dass die erstellte Einfriedung nicht dem rechtskräftigen Bebauungsplan entspricht, beantragt sie hierfür eine isolierte Befreiung.

Beschluss

Dem Antrag auf eine isolierte Befreiung für die Errichtung einer genehmigungsfreien Einfriedung in der Höhe von 1,80 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Timo Koppitz nicht anwesend.

Datenstand vom 20.12.2018 14:21 Uhr