Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung der Gemeinde Waldbüttelbrunn | 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesäcker 4.1" | Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 24.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.07.2018 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Waldbüttelbrunn hat am 19.03.2018 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kiesäcker 4.1“ beschlossen. Anlass dieser Änderung ist das Inkrafttreten der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) am 01.03.2018.

Lageplanausschnitt:


Bei der Aufstellung des inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kiesäcker 4.1“ wurden im Sondergebiet die zulässigen Einzelhandelsnutzungen entsprechend der Vorgaben des LEP Bayern begrenzt. Durch die Teilfortschreibung des LEP wurde der zulässige Rahmen nun erhöht. Statt einem Nahversorgungsbetrieb bis 1.200 m² Verkaufsfläche sind nun zwei derartige Betriebe zulässig. Zudem ist ein Zusammenrechnen der Verkaufsflächen im Sinne einer Agglomeration erst ab drei Einzelhandelsbetrieben vorzunehmen.

Ziel der Gemeinde Waldbüttelbrunn ist es nun, den nach dem LEP zulässigen Rahmen auszuschöpfen und den Bebauungsplan entsprechend anzupassen.

Die Belange des Marktes Höchberg werden durch die oben genannte Änderung nicht berührt bzw. beeinträchtigt.

Die Verwaltung empfiehlt, der Gemeinde Waldbüttelbrunn mitzuteilen, dass keine Bedenken bestehen. Weitere Informationen zum Planungsgebiet liegen dem Markt Höchberg nicht vor.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt , bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kiesäcker 4.1“ der Gemeinde Waldbüttelbrunn im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Peter Stichler ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 13.09.2018 17:14 Uhr